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Heizungsausfall in vermieteter Eigentumswohnung - Reparatur
Der Vermieter einer Eigentumswohnung muss dafür sorgen, dass die Heizung funktioniert, auch wenn die Heizungsanlage im Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer steht.
Gemietete Eigentumswohnung - Heizung fällt aus, Pflicht des Vermieters zur Reparatur
Die Pflicht des Vermieters, für eine ordentliche Beheizung zu sorgen, gilt auch dann, wenn eine Eigentumswohnung vermietet wird.
Heizungsstörung in der vermieteten Eigentumswohnung
- Störungen der Heizung stellen für die Mieter meist einen erheblichen Mangel dar:
Der Vermieter ist verpflichtet, für die ordentliche Beheizung zu sorgen, und wenn dies nicht erfüllt wird, kann auch eine Mietminderung beansprucht werden.
Mangel anzeigen, Beseitigung verlangen, Mietminderung
Als Mieterin oder Mieter müssen Sie sich an Ihren (Wohnungs-) Vermieter wenden.
Musterbrief Mängelmeldung
Es müssen mindestens 20 Grad Celsius in der Zeit von 7 bis 23 Uhr erreicht werden, und außerhalb der üblichen Heizzeiten besteht eine Pflicht des Vermieters zur Beheizung an kalten Tagen zumindest dann, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen unter 12 Grad Celsius Außentemperatur herrschen.
Heizung heizt nicht ordentlich - wie warm muss es sein?
Vermieter meint, für die Heizung in der Eigentumswohnung sei er nicht zuständig
Bei Eigentumswohnungen steht die Heizungsanlage in der Regel im Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer. Der einzelne Wohnungsvermieter als Eigentümer kann also auch nicht selbst ohne Weiteres den Auftrag für eine Reparatur erteilen.
- Dennoch kann sich ein Wohnungseigentümer, der seine Eigentumswohnung vermietet, damit nicht herausreden.
Defekte Heizung, Beheizung der Eigentumswohnung - Vermieter ist verantwortlich
Tritt ein Defekt an der gemeinschaftlichen Heizungsanlage ein, dann muss der Vermieter auf die anderen Eigentümer hinwirken, dass diese die Heizung reparieren lassen, entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte in einem Urteil vom 28.6.2018 (Az. 117 C 1001/18 ).
Notfalls muss der Vermieter selbst gegen die Gemeinschaft gerichtlich vorgehen.
Keine Mängelbeseitigung - einstweilige Verfügung gegen den Vermieter wegen defekter Heizung
- Reagiert der Vermieter nicht angemessen, wird den Mieterin keine Mängelbeseitigung für demnächst zugesichert, dann kommt auch eine Einstweilige Verfügung gegen den Vermieter in Betracht.
Das kann auch für den Vermieter gegenüber einer störrischen Wohnungseigentümergemeinschaft hilfreich sein, denn die Gemeinschaft wäre dem einzelnen Eigentümer gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn sie die Repartur verzögert.
Einstweilige Verfügung im Mietrecht
Mietminderung wegen Heizungsausfall in Eigentumswohnung
Als Mieterin oder Mieter können Sie nicht nur verlangen, dass die Anlagen umgehend repariert werden, sondern Sie können für die Zeit, in der die Versorgung gestört ist, eine Mietminderung verlangen.
Mieter:innen sind beweispflichtig dafür, dass der Mangel überhaupt besteht bzw. von wann bis wann er bestand, und wie intensiv die Beeinträchtigung war. Normalerweise muss durch Zeuge / Zeugin belegt werden, dass z.B. trotz aufgedrehter Heizung die Wohnung nicht ausreichend warm wird (Heizprotokoll), dass das Warmwasser nicht ausreichend warm ist.
- Mit der Mängelmeldung sollten Sie sogleich die weitere Mietzahlung unter Vorbehalt stellen, so dass Sie anschließend die entsprechenden Mietanteile zurückfordern können.
Abzuraten ist meist davon, einen Teil der Miete einzubehalten, denn wenn später ein Gericht meint, es wäre zuviel - oder für zu lange - Miete einbehalten worden, dann kann eine Kündigung des Vermieters als berechtigt angesehen werden.
Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags
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