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Warmwasserversorgung - Heißes Wasser muss zur Verfügung stehen
Ist die Warmwasserversorgung der Wohnung nicht ausreichend, dann besteht ein Mangel der Wohnung.
Warmwasser muss nach kurzer Zeit in der Mietwohnung zur Verfügung stehen
Meist wird die Warmwasserversorgung vom Vermieter zur Verfügung gestellt - der Vermieter hat dann dafür zu sorgen, dass der Mieter jederzeit, im Winter und im Sommer, Warmwasser mit ausreichender Temperatur innerhalb kurzer Zeit zur Verfügung hat.
Eine kurze Vorlaufzeit von 10 - 15 Sekunden, bis ausreichend warmes Wasser aus der Leitung kommt, gilt als hinnehmbar.
Störung der Warmwasserversorgung der Wohnung kann zur Mietminderung berechtigen
Es ist immer ein Mangel, wenn die Versorgung der Wohnung mit warmen Wasser ausgefallen ist.
Sehr viel häufiger sind folgende Störungen:
- Kommt kein Warmwasser in kurzer Zeit, dann liegt ein Mangel vor.
- Ist das warme Wasser nicht ausreichend heiß, dann ist dies ebenfalls ein Mangel.
Solange das Wasser nicht warm genug ist, kann eine Mietminderung erfolgen.
Als Orientierung: Gerichte erkennen für die vorstehenden Mängel oft Mietminderungen zwischen 3,5 und 10 Prozent an - es kommt für die Höhe aber immer auf den Einzelfall an.
Mietminderung bei Störung der WarmwasserversorgungUrteil:
Sind Sie mit der Warmwasserversorgung unzufrieden, dann müssen Sie den Mangel dem Vermieter mitteilen und Abhilfe bzw. die Mängelbeseitigung verlangen:
Mängel mitteilen - Mietminderung und Ansprüche geltend machen
Mindesttemperatur Warmwasser in der Wohnung - wie warm, heiß muss das Wasser sein?
Für die Warmwassertemperatur gibt es eine DIN-Norm, 1988-200.
- Hiernach muss die Warmwassertemperatur 55 Grad Celsius erreichen.
Die DIN-Norm betrifft Neubauten, kann bei älteren Wohnungen zur Orientierung herangezogen werden.
- Wassertemperaturen von weniger als 40 Grad Celsius sind immer ein Mangel der Wohnung, den der Vermieter in Ordnung bringen muss.
Wie schnell muss heißes Wasser in der Mietwohnung ankommen, zu benutzen sein?
In der DIN-Norm ist geregelt, wie rasch das Warmwasser zur Verfügung stehen muss:
- Nach spätestens 15 Sekunden muss die Temperatur 40°C erreichen.
- Nach spätestens 30 Sekunden muss eine Wassertemperatur von 55 °C erreicht werden.
Wegen der Höhe einer möglichen Mietminderung: Es kommt es darauf an, wie weit der Zustand von den vorgegebenen Werten abweicht.
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Redaktion
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