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Mieter hat Schimmel verursacht - Mietminderung kann möglich sein

Haben Mieter einen Mangel in der Wohnung selbst verursacht, so ist eine Mietminderung meist nicht möglich. Wegen Schimmelbildung hinter einem Schrank an einer Außenwand sprach ein Gericht Mietern eine Mietminderung zu. 

Erhebliche Mängel einer Mietwohnung berechtigen zur Mietminderung

Wird die Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt, dann liegt ein Mangel vor, der grundsätzlich den Mieter berechtigt, eine Mietminderung vorzunehmen.

  • Wurde aber der Mangel durch den Mieter selbst verursacht, dann kann es darauf ankommen, ob ihn daran ein Verschulden trifft.

Mietminderung wegen Entstehung von Schimmel hinter einem Schrank an der Außenwand

Das Landgericht Lübeck hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem vom Mieter ein großer Kleiderschrank an einer Außenwand aufgestellt worden war.

Hinter diesem Schrank hatte sich Schimmel gebildet. Ein Sachverständiger überprüfte die Situation und stellte fest, dass kein Baumangel vorlag. 

  • Der große Schrank habe die Luftzirkulation behindert, dadurch habe sich der Schimmel gebildet.

Mieter nicht verantwortlich für Schimmel hinter Schrank, Mietminderung möglich

Das Landgericht Lübeck urteilte am 7.3.2014 (Az. 1 S 106/13), der Mieter habe nicht damit rechnen müssen, dass die Aufstellung des Schrankes zu Schimmelbildung führen werde, solche bauphysikalischen Zusammenhänge müsse ein Mieter nicht haben.

Nicht einmal der Sachverständige habe sagen können, wie groß denn der Schrank an der Außenwand hätte sein dürfen, damit eine Schimmelbildung ausgeschlossen wird. Deshalb habe der Mieter diesen Mangel nicht zu vertreten und das gesetzliche Recht der Mietminderung bleibe bestehen

Großer Kleiderschrank an Außenwand - Mieter darf wegen Schimmel die Miete mindern

Das Landgericht Lübeck bestätigte die zuvor ergangene Entscheidung des Amtsgerichts Eutin. Der Vermieter sei zur Beseitigung des Schimmels verpflichtet und die Minderung der Bruttomiete von 15 % sei berechtigt. 

Schimmel hinter Möbeln, Schrankwand - Streit mit dem Vermieter 

Möbel in der Wohnung stellen - Abstand von der Wand erforderlich? 

Hinweis


Solch ein Streit könnte durch ein anderes Gericht auch gegenteilig entschieden werden, denn immer werden die Umstände des Einzelfalls beurteilt.   
Sicherer ist es, an Außenwänden keine Schränke aufzustellen, durch die eine Luftzirkulation deutlich behindert ist.


Redaktion


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