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Hausfrieden - Verhalten des Mieters gegenüber dem Vermieter

Gegenüber dem Vermieter und der Verwaltung sollten Mieter kein beleidigendes Verhalten zeigen, auch nicht in der Öffentlichkeit - Mieter haben eine Hausfriedenspflicht.

Kritik am Vermieter ist möglich, aber eine Beleidigung nicht - Hausfriedenspflicht des Mieters

Keineswegs müssen Sie als Mieter auf Kritik gegenüber dem Vermieter oder der Verwaltung verzichten. Wenn Sie aber in die Öffentlichkeit gehen oder sich in der Öffentlichkeit äußern, sollten Sie vorher sehr sorgfältig prüfen, wie weit Ihre Kritik gehen darf, ohne als Beleidigung verstanden zu werden. 
Meinungsäußerung über Vermieter im Internet
 

Wie gegenüber dem Vermieter reagieren, wenn sich der Vermieter unverhältnismäßig verhält?

Kommt es zu Übergriffen, Beleidigungen durch den Vermieter oder Verwalter, dann fällt es oft sehr schwer, darauf maßvoll zu reagieren.
Bedenken Sie:

  • Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Sie einen Vermieter oder Verwalter, der sich falsch verhält, durch persönliche Beleidigungen, wütende Schreiben zum Umdenken bringen.

Im Streitfall:

Kein Richter liest gerne Briefe, die mit Beleidigungen über das eigentliche Ziel, einen untragbaren Zustand zu beenden, hinausschießen. Zusätzlich kann dies bei der Beurteilung, ob ein Mietvertrag fortgesetzt werden kann, wesentlich sein.
Hausfrieden - Hausrecht muss auch Vermieter, Verwalter beachten

Zerrüttung - Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter

Bei der Gesamtabwägung in einem Streitfall, wenn der Vermieter den Mietvertrag bereits deswegen gekündigt hat, kann die Störung des Hausfriedens eine wichtige Rolle spielen.

Kündigung der Wohnung durch Vermieter wegen Zerrüttung 

Im Streitfall prüfen Gerichte, ob das Mietverhältnis aufrecht erhalten werden kann. Beispiele im folgenden Beitrag:
Störung des Hausfriedens kann Kündigungsgrund für Mietvertrag sein

Massives Fehlverhalten des Vermieters - nicht zu Beleidigungen provozieren lassen

Auch wenn Sie ein Vermieter drangsaliert, sehr ärgert, z.B. das Wasser oder die Heizung einfach abstellt: 

  • Ihre Kritik sollte im Kern immer sachlich bleiben. Manchmal lohnt es sich, einen Brief / eine Mail vor dem Absenden einen Tag liegen zu lassen, und dann noch einmal durchzulesen, zu korrigieren.
  • Viel wichtiger als der Versuch, den Vermieter oder Verwalter mit heftigen Vorwürfen zu überziehen,  ist es, die richtigen rechtlichen Schritte einzuleiten - das ist im Ergebnis weit wirksamer.
    Grobe Beleidigung Vermieter - fristlose Kündigung der Mietwohnung 


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