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Kostenmiete im Sozialen Wohnungsbau - Berechnung

Die Sozialbindung bei Sozialwohnungen bedeutet, dass dieser Wohnraum durch öffentliche Mittel gefördert wurde.

  • Sozialwohnungen dürfen während der Bindung maximal zur Kostenmiete vermietet werden. 

Sozialer Wohnungsbau - öffentliche Förderung - Mietbindung

Bis zum 31.12.2001 wurden viele Wohnungen als preisgebundener Wohnraum errichtet oder ausgebaut (für preisgebundene Wohnungen, die ab 1.1.2002 errichtet worden sind, gelten teilweise andere Regeln. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde). 
Was ist preisgebundener Wohnraum? 

Aus öffentlichen Kassen wurde Geld für die Errichtung oder den Ausbau der Wohnungen in dem sogenannten "Sozialen Wohnungsbau" zur Verfügung gestellt. 

Als Gegenleistung bestimmte das Gesetz, dass die Wohnungen in einer festgelegten Bindungszeit grundsätzlich nur an Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden dürfen, und dass keine höhere Miete verlangt werden darf als die Kostenmiete:
Wohnberechtigungsschein beantragen - WBS bekommen

Sozialwohnungen - die Kostenmiete im Sozialen Wohnungsbau

Der Eigentümer soll durch die Miete seine Kosten decken können.

Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich in § 8 Wohnungsbindungsgesetz in Verbindung mit den Folgeparagraphen 8a und 8b.

Sozialwohnungen - Während der Bindungszeit gilt die Kostenmiete 

  • Der Vermieter darf nicht mehr verlangen als die Kostenmiete.
    Meist ist Kostenmiete günstiger als die Miete für Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt.
  • Die Instandhaltungspauschale und die Verwaltungskostenpauschale erhöhen sich; der Vermieter kann diese Erhöhungen als Mieterhöhung an die Mieter weitergeben.
  • Wenn die Bindungszeit abgelaufen ist, kann der Vermieter aber möglicherweise die Miete erhöhen: Sozialwohnungen - Mieterhöhung wegen Bindungsauslauf 

Wie setzt sich die Kostenmiete bei Sozialwohnungen zusammen?

Dazu gehören nach dem Gesetz:

  • Kosten des Grundstückserwerbs,
  • Kosten der Erschließung des Grundstücks, also z.B. für Wasser- und Abwasserleitungen usw.,
  • Baukosten,
  • Finanzierungskosten, das sind die Zinsen und sonstigen Kosten für Darlehen, die aufgenommen wurden,
  • Verzinsung des Eigenkapitals - wenn der Eigentümer eigenes Geld einbringt, erhält er darauf Zinsen,
  • Instandhaltungskosten (dafür wird eine Pauschale angesetzt),
  • Verwaltungskosten (ebenfalls als Pauschale).

Der Eigentümer / Vermieter musste eine Aufstellung dieser Kosten in Form einer Wirtschaftlichkeitsberechnung einer besonderen Behörde (Bewilligungsstelle) vorlegen.

Diese Behörde genehmigte die sich daraus ergebende Miete (Bewilligungsmiete, Bewilligungsbescheid).

Die Kostenmiete im sozialen Wohnungsbau bezieht sich auf die Nettomiete

Dies alles bezieht sich auf die Nettokaltmiete.

Heizkosten und Warmwasserkosten sowie andere Betriebskosten kommen hinzu, und müssen vom Vermieter abgerechnet werden.

Ab Ablauf der Sozialbindung werden Sozialwohnungen zu freifinanzierten Wohnungen.
Sozialwohnungen - Mieterhöhung wegen Bindungsauslauf



    Redaktion


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