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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Eigenbedarfskündigung für Sozialwohnung, preisgebundene Wohnung
Ist eine Wohnung als preisgebundene Wohnung, Sozialwohnung, noch in der Bindung, dann kann der Vermieter Eigenbedarf geltend machen, aber nur für Personen bzw. Angehörige, die selbst eine Wohnberechtigung für eine Sozialwohnung haben.
Belegungsbindung für Sozialwohnung - was gilt bei einer Eigenbedarfskündigung
Wohnungen, die mit öffentlichen Geldern errichtet worden sind, sogenannter Sozialer Wohnungsbau oder Sozialwohnungen, unterliegen einer Belegungsbindung.
Das heißt, die Wohnungen dürfen nur vergeben werden an Personen, die selbst berechtigt sind, eine geförderte Sozialwohnung zu beziehen.
- Eine solche Belegungsbindung kann es auch geben, wenn der Wohnraum mit öffentlilchen Mitteln modernisiert und instandgesetzt wurde.
Bindungsfrist für Sozialwohnung, Nachwirkungsfrist gilt auch bei Eigenbedarf
Als Gegenleistung für die staatliche Förderung ist festgelegt worden, dass die Wohnungen für viele Jahre einer Preis- und Belegungsbindung unterworfen sind, für 10, 12, 15, 20 oder auch 40 Jahre.
- Dies gilt sogar dann, wenn der Eigentümer die staatlichen Darlehen vorzeitig zurückzahlt: Für maximal zehn Jahre gilt dann eine sogeannte Nachwirkungsfrist.
- Dauer von Bindungen für Sozialwohnungen
Eigenbedarfskündigung für Sozialwohnung, preisgebundene Wohnung
Erhalten Sie als Mieter einer Sozialwohnung oder einer ehemaligen Sozialwohnung eine Eigenbedarfskündigung, dann sollten Sie umgehend prüfen, ob die Bindungsfrist oder die Nachwirkungsfrist schon abgelaufen ist.
- Auskunft erhalten Mieter über das örtliche Wohnungsamt oder die Förderstelle für Wohnungsförderung.
- Wenn Sie eine solche Kündigung erhalten, lassen Sie sich umgehend fachkundig beraten. Oft ist es taktisch nicht klug, den Vermieter auf Fehler hinzuweisen.
Eigenbedarf bei Sozialwohnung - innerhalb Bindungsfrist nur für wohnberechtigte Personen
Solange die Bindungs- oder Nachwirkungsfrist noch gilt, kann der Vermieter nur Eigenbedarf zugunsten von Personen geltend machen, die selbst wohnberechtigt sind. Das muss dann im Kündigungsschreiben ausdrücklich dargestellt sein.
Redaktion
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