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Forderungen von Personen, die nicht Mietvertragsparteien sind
Die Mietvertragspflichten betreffen unmittelbar nur Sie als Mieter auf der einen Seite und den Vermieter (Mietvertragsparteien) auf der anderen Seite.
Dennoch können auch andere Personen - oder deren Sachen - zu Schaden kommen.
Forderungen von Personen, die in Bezug zum Mietvertrag gestellt werden können
Hier werden nur Schäden behandelt, die mit dem Mietvertrag im Zusammenhang stehen, weil die geschädigten Sachen oder Personen sich in der Wohnung oder auf dem Grundstück befunden haben.
Ob für solche Schäden das Mietrecht überhaupt eine Rolle spielt, richtet sich danach, ob es sich bei dem Geschädigten
- um einen Vertreter oder Beauftragten des Vermieters handelt
Schaden durch Mieter - Schadenersatz an Vermieter nicht immer zu zahlen - oder um einen Nachbarn, der selbst Mieter in diesem Haus ist,
Schadenersatz - Mieter soll Nachbarn einen Schaden ersetzen - oder um einen Besucher des Hauses:
Schadenersatz für Besucher, Haushaltsangehörige eines Mieters
Mietrecht - Besucher des Mieters erleidet Schaden auf Grundstück
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