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Unfall auf Glatteis - als Mieter Ansprüche gegen Vermieter durchsetzen

Wer sich als Mieterin oder Mieter bei einem Glätteunfall vor der eigenen Haustür verletzt, hat u. U. Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld gegen den eigenen Vermieter.

Haftung des Vermieters wegen Unfall des Mieters wegen Glatteis

Voraussetzung für die Haftung ist, dass der Vermieter seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat und nicht ausreichend Maßnahmen gegen Schnee und Glätte getroffen hat.

Bei Schnee und Eis auf dem Wohngrundstück gestürzt - Ansprüche gegen den Vermieter

In vielen Fällen verweisen Vermieter geschädigte Mieter darauf, dass diese ihre Ansprüche direkt bei der Haftpflichtversicherung des Vermieters anmelden sollen.

Unfall als Fußgänger wegen Glatteis - Ansprüche gegen Versicherungen

Falls Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, sollte der Unfall dort umgehend gemeldet werden.

  • Die private Unfallversicherung leistet nur dann, wenn eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung (= Invalidität) eingetreten ist, und zwar innerhalb eines im Versicherungsvertrag geregelten Zeitraums (meistens 12 Monate nach dem Unfall).
  • Sorgen Sie dafür, dass die ärztliche Feststellung der Invalidität so schnell wie möglich erfolgt. Hierfür müssen Fristen beachtet werden!
  • Auch für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung sind Fristen einzuhalten (diese sind im Versicherungsvertrag geregelt, oft 12 bis 15 Monate nach dem Unfall).
  • Falls der Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause geschehen ist, kommen Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft in Betracht (Wegeunfall).
Ines Janning, Rechtsanwältin
Berlin
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