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Heizkostenguthaben - Keine Auszahlung, wann droht Verjährung?
Die Forderung auf Auszahlung eines Heizkostenguthabens verjährt meist drei Jahre nach Erhalt der Abrechnung.
Geht es nicht um Heizkosten und Warmwasserkosten, sondern um andere Betriebskostenguthaben, gehen Sie bitte auf diese Seite:
Betriebskostenguthaben - keine Auszahlung, wann droht Verjährung?
Heizkostenabrechnung ergibt Guthaben
Der Vermieter muss über gezahlte Vorauszahlungen für Heizkosten und Warmwasserkosten, also die Heizkostenvorschüsse, eine Abrechnung schicken, § 556 Abs. 3 BGB. Errechnet der Vermieter dort ein Guthaben, dann beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Abrechnung bei Ihnen angekommen ist, die dreijährige Verjährungsfrist.
- Die Abrechnung kann erst erstellt werden, wenn die Abrechnungsperiode abgeschlossen ist.
Wann endet für den Vermieter die Abrechnungsfrist?
Es ist das Kalenderjahr als Abrechnungsperiode vereinbart.
Der Vermieter hat über die Betriebskosten 2017 abgerechnet im September 2018.
Ende 2021 (31.12.2018 + 3 Jahre) verjährt Ihre Forderung.
Guthaben aus der Heizkostenabrechnung müsste höher sein
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Abrechnung nicht korrekt ist, dass Ihnen in Wahrheit ein höheres Guthaben zusteht, dann müssen Sie zunächst Einsicht in die Belege nehmen und gegen die Abrechnung Widerspruch einlegen:
Heizkostenabrechnung - Zweifel wegen Forderung, niedriges Guthaben?
Heizkostenabrechnung - welche Belege kann man prüfen, einsehen?
Heizkostenabrechnung - Vermieter muss Richtigkeit beweisen
Mieter hat Forderung aus Heizkostenabrechnung - Wann kommt es zur Verjährung?
Weist die Heizkostenabrechnung ein Guthaben aus, der Vermieter zahlt aber nicht, dann sollte innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist Klage auf erhoben werden.
- Sinnvoll ist, wenn dafür noch Zeit bleibt, zunächst die Auszahlung des vom Vermieter errechneten Guthabens anzumahnen, dabei sollten Sie eine Frist zur Zahlung setzen, am besten ein Datum nennen.
Sind Sie der Ansicht, dass Ihnen ein höhere Guthaben zusteht, sollten Sie diesen Betrag nennen und eine Frist zur Zahlung setzen.
Wird vor Ende der Verjährungsfrist eine Klage eingereicht, dann hemmt das den weiteren Ablauf der Verjährung.
Lassen Sie sich anwaltlich beraten.
- Auch nach Ablauf der Verjährungsfrist kommt eine Aufrechnung in Betracht.
Heizkostenabrechnung kommt gar nicht
Rechnet der Vermieter innerhalb der Abrechnungsfrist gar nicht ab, dann berechnet sich die Verjährung genauso, als hätte der Vermieter rechtzeitig abgerechnet.
- Das heißt in diesem Fall muss bis zum Ende des dritten Jahrs nach Ablauf der Abrechnungsfrist
- im Beispiel: bis 31.12.2020 - Klage auf Rückzahlung der Vorschüsse oder Klage auf Abrechnung und Zahlung des Ergebnisbetrags eingereicht werden.
Prozess - Klage auf Erteilung einer Abrechnung
Redaktion
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