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Mieter beauftragt Arbeiten in der Wohnung - Haftung für Ausführung

Beauftragen Mieter jemanden mit der Ausführung von Arbeiten in ihrer Mietwohnung, dann haftet grundsätzlich der Auftraggeber, also der Mieter, gegenüber dem Vermieter für die Ausführung.

Der Vermieter ist in der Regel zuständig für die Beauftragung von Arbeiten

Immer ist der Vermieter für die Reparatur, Instandsetzung zuständig. Dies gilt auch, wenn ein vom Mieter verursachter Schaden beseitigt werden soll - es ist gleichgültig, durch wen oder was ein Schaden entstanden ist, oder wegen was eine Reparatur erforderlich ist:
Schaden an Mietwohnung durch Mieter verursacht - Schadenersatz 

Auch Wartungsarbeiten sollten nicht von Mietern, sondern vom Vermieter beauftragt werden:
Wartung einer Therme, Heizung als Aufgabe des Mieters 

Selbst Kleinreparaturen sollte immer der Vermieter beauftragen:
Kleinreparatur als Mieter selbst beauftragen 

Mieter beauftragt Firma mit Arbeiten in der Wohnung - Gewährleistung

Zu bedenken ist auch, dass in solchen Fällen die Durchsetzung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen beim Auftraggeber, also Mietern liegt.

Gibt der Vermieter den Auftrag, dann muss sich dieser ggf. darum kümmern, wenn etwas nicht ordentlich erledigt wurde.
Instandhaltung Haus, Reparatur Mietwohnung - Pflicht für Vermieter 

Beauftragung von Arbeiten durch Mieter der Wohnung - enstandener Schaden durch Arbeiten

Mieter sollten nicht selbst Handwerker, Firmen beauftragen. Dies auch dann nicht, wenn es um einen in der Wohnung selbst verursachten Schaden geht, um diesen zu beseitigen.

Die Haftung besteht auch für Schäden, die ein Beauftragter oder eine Firma an der Wohnung verursacht.

Haftung für Beauftragte außerhalb der Vertragserfüllung

Wenn sich ein Beauftragter außerhalb der Erfüllung von Vertragspflichten bewegt, kann man sich möglicherweise entlasten mit dem Argument, man habe den Beauftragten sorgfältig ausgesucht und überwacht.

Gerade bei der Haftung für Beauftragte ist sehr schwierig, echte Entschuldigungsgründe von bloßen Ausreden zu unterscheiden - dies erfordert eine rechtliche Beratung! 

Mieter erteilt Auftrag an Firma für die Beseitigung eines Schadens in der Mietwohnung

Sind Mieter die Verursacher oder sind Haushaltsangehörige Verursacher eines Schadens und wird eine Schadensbeseitigung durch den / die Mieter in Auftrag gegeben, dann kann es sein, dass der Vermieter mit der vorgenommenen Qualität der Schadensbeseitigung nicht einverstanden ist, z.B. wenn die Qualität, Güte einer ersetzten Sache nicht derjenigen entspricht, die in der Wohnung vorhanden war.

Tipp


Verlangt der Vermieter Schadenersatz für einen vom Mieter in der Wohnung verursachten Schaden, dann melden Sie den Schadenfall Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Besteht eine Versicherung für Mietsachschäden, so kann die Versicherung den Schaden regulieren.
Private Haftpflichtversicherung für Mieter - Mietsachschäden versichern 

Haftung für Schaden an Einrichtung des Mieters durch Ausführung von Arbeiten

Die Haftung einer beauftragten Firma besteht jedenfalls, soweit es um die Erfüllung von Vertragspflichten geht, der Auftraggeber haftet.

Beispiel

Entsteht bei einer Heizungsreparatur durch die vom Vermieter beauftragte Firma beim Schweißen in der Wohnung ein Loch im Teppich des Mieters,

  • so haftet dafür der Vermieter. 

Der Vermieter kann wiederum die beauftragte Firma in Anspruch nehmen.
Sachbeschädigung durch Handwerker an Sachen des Mieters 




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