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Angefragter Suchbegriff: aufkleber

Es wurden 2 Suchergebnisse gefunden:

Mieter dürfen Aufkleber am Briefkasten, der Wohnungstür, auch am Türrahmen anbringen, wenn hierdurch keine Beschädigungen entstehen. Immer ist darauf zu achten, dass durch Aufkleber der Hausfrieden nicht gestört wird, d.h. andere Mieter

Ein fremder Name am Briefkasten des Mieters bedeutet für Vermieter ein Hinweis auf eine Untervermietung der Wohnung. Liegt keine Erlaubnis des Vermieters für die Untervermietung vor, dann darf der Vermieter von seinem Mieter Auskunft