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Betriebskostenabrechnung - Verwaltungspauschale, Kosten für Erstellung
Betriebskosten muss der Mieter nur zahlen, wenn die Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter vertraglich vereinbart ist.
Was sind die kalten Betriebskosten für Mieter einer Mietwohnung?
Welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen, das steht in der Betriebskostenverordnung:
Betriebskostenverordnung - welche Kosten sind Betriebskosten?
Vermieter versuchen manchmal, auf die Mieter nicht umlegbare Betriebskosten unter der Position "Sonstige Betriebskosten" zusammenzufassen und abzurechnen.
Um herauszufinden, ob Ihr Vermieter nicht umlegbare Kosten als "Sonstige Betriebskosten" abrechnet, ist es erforderlich, dass Sie beim Vermieter die Unterlagen, Belege zur Abrechnung prüfen:
Betriebskostenabrechnung - Belege für Widerspruch einsehen, prüfen
- Werden Betriebskosten belastet, die in Ihrem Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart sind (z.B. Dachrinnenreinigung) dann sind solche Kosten nicht zu zahlen.
Sonstige Betriebskosten, neue Betriebskosten in der Abrechnung
Auch wenn Sie für die aktuelle Betriebskostenabrechnung eine Nachforderung schon gezahlt haben, so können Sie innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist von 12 Monaten trotzdem zu viel berechnete Betriebskosten zurückbekommen
Zahlung Nachforderung für Betriebskosten - Abrechnung hat Fehler
​​​​​​​Betriebskostenabrechnung - häufige Fehler, Gründe für Widerspruch
Vermieter verlangt Verwaltungspauschale, Kosten für Erstellung der Betriebskostenabrechnung
Nicht erlaubt ist es, wenn der Vermieter für die Erstellung der Abrechnung z.B. einfach 20 € dem Mieter belastet. Eine solche Gebühr ist nicht zulässig, denn die dem Vermieter entstehenden Verwaltungskosten muss er immer selbst tragen und deshalb dürfen diese nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Vermieter verlangt Gebühr für die Erstellung der Bescheinigung nach § 35 a EStG
Wenn der Vermieter für die Bescheinigung eine Gebühr möchte, so gilt dies als nicht zulässig.
Viele Gerichte sehen in der Ausstellung der Bescheinigung eine mietvertragliche Nebenpflicht des Vermieters, aber nicht jedes Gericht sieht das so, denn nach neuerer Ansicht des LG Berlin muss der Vermieter nur Mindestanforderungen erfüllen, damit der Mieter die Bescheinigung selbst erstellen kann:
Erstellung und Kosten einer Bescheinigung nach § 35 a EStG
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