​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Betriebskostenabrechnung enthält nicht umlegbare Kosten
Enthält eine Betriebskostenabrechnung Abrechnungspositionen mit nicht umlegbaren Kosten, dann sind die nicht umlegbaren Kosten zu Gunsten von Mietern aus den einzelnen Abrechnungspositionen herauszurechnen.
Betriebskosten Gartenpflege - Kosten für Instandsetzung, Instandhaltung
Die Betriebskosten für die Gartenpflege können nicht umlegbare Kostenanteile, z.B. für Instandsetzungen oder Instandhaltungen enthalten:
Betriebskosten Gartenpflege - welche Kosten müssen Mieter zahlen?
Betriebskostenabrechnung enthält Kosten, die keine Betriebskosten sind
Ein weiteres Beispiel, die Betriebskosten für den Hausmeister:
- Die Betriebskostenposition für einen Hausmeister, Hauswart enthält oft Kosten für Arbeiten, die keine umlegbaren Betriebskosten sind, soweit Arbeiten für Instandhaltung oder Instandsetzung (z.B. Reparaturen) oder auch Verwaltungsarbeiten (z.B. Wohnungsabnahmen) vom Hausmeister erledigt werden. Solche Kosten sind keine auf Mieter umlegbare Betriebskosten, sondern Kosten, die Vermieter zu zahlen haben.
Betriebskosten für Hausmeister - welche Kosten sind Betriebskosten?
Sind solche Kosten in der Kostenposition des Hausmeisters bzw. für den Hauswart enthalten, dann sind die nicht umlagefähigen Kosten nach § 2 Nr. 14 Hs. 1 BetrKV vom Vermieter herauszurechnen und von den angesetzten Kosten in Abzug zu bringen - solche Kostenanteile sind vom Vermieter zu tragen.
Vollwartungsverträge enthalten Kosten, die für Mieter keine Betriebskosten sind
Vollwartungsverträge, z.B. für die Heizungsanlage, für das elektrische Garagentor der Tiefgarage, für eine Lüftungsanlage enthalten öfter Kostenanteile, die für Mieter keine Betriebskosten und deshalb zu Gunsten der Mieter abzuziehen, herauszurechnen sind:
Betriebskostenabrechnung enthält Kosten die der Vermieter nicht berechnen darf
Mieter müssen in solchen Fällen Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einlegen und den Vermieter auffordern, mitzuteilen, ob er einen Abzug von nicht umlagefähigen Kosten aus Betriebskostenpositionen vorgenommen hat bzw. in welcher Höhe.
Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung - Musterbrief.
- Für die Begründung des Widerspruchs empfiehlt sich immer, zuvor Einsicht in die Belege der Abrechnung zu nehmen:
Betriebskostenabrechnung - Belege für Widerspruch prüfen. - Ein unterlassener Vorwegabzug ist lediglich ein inhaltlicher Fehler der Abrechnung
Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung - inhaltliche Fehler.
Die Betriebskostenabrechnung ist wegen inhaltlicher Fehler nicht unwirksam. - Eine sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebende Nachzahlung sollte dann unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt werden.
- Nach Feststellung eines Guthabens kann die Auszahlung des Guthabens vom Vermieter gefordert werden oder es ist eine Verrechnung des Guthabens möglich:
Verrechnung eines Betriebskostenguthaben mit der Miete, Forderung des Vermieters.
Herausrechnung nicht abzugsfähiger Kosten aus der Betriebskostenabrechnung der Wohnung
Oft sind die Kosten, die abzuziehen wären, nicht einfach festzustellen. In der Regel existieren keine Aufzeichnungen, aus denen sich z.B. der Zeitaufwand des Hausmeisters für die von ihm ausgeführten Tätigkeiten für Instandsetzungen, Wohnungsabnahmen usw. ergeben. Gibt es keine Grundlage für die Berechnung und Kürzung nicht umlegbarer Betriebskosten:
- Abzuziehende Kostenanteile aus den Betriebskostenpositionen sind dann mittels Schätzung zu ermitteln.
Vermieter macht keinen oder zu geringen Abzug nicht umlegbarer Betriebskosten
Machen Vermieter keinen Abzug von Kostenanteilen, oder ist die vom Vermieter für den Abzug vorgenommene Kostenschätzung zu gering, dann können Mieter gerichtlich den Betriebskostenabzug, die Korrektur der Betriebskostenabrechnung durchsetzen. Nach einer Beweiserhebung kann das Gericht den vom Vermieter vorzunehmenden Abzug feststellen.
- Achtung: Viele Gerichte erachten einen von Vermietern vorgenommenen pauschalen Abzung in Höhe von 20 Prozent von einer in Frage kommenden Kostenposition für zulässig und ausreichend.
Lesetipps
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: