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Defekter Spülkasten führt zu hohen Wasserkosten für Mieter

Ist ein Spülkasten defekt, so dass ständig Wasser läuft, und hätte der Mieter dies bemerken müssen, dann muss der Mieter die dadurch verursachten hohen Wasserkosten als Betriebskosten tragen.

Wasserkosten als Betriebskosten

Wasserkosten gehören zu den Betriebskosten. Meist ist in den Mietverträgen vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten trägt, und damit auch die Wasserkosten.
Kosten für Frischwasser und Abwasser.

Hinweis


Manchmal erscheinen die Wasserkosten auch in der Abrechnung über die warmen Betriebskosten, also der Abrechnung für Heizung und Warmwasser.

Betriebskosten der Wohnung - Frischwasser und Abwasser

Es reicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wenn in einem Mietvertrag steht, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. Dann sind alle Betriebskosten auf die Mieter umlegbar, die in der Betriebskostenverordnung aufgelistet sind.

Kalte Betriebskosten - Vereinbarung im Mietvertrag

Spülkasten in der Wohnung defekt - Wasser läuft ständig - hoher Wasserverlust

In einer Mietwohnung war infolge eines defekten Spülkastens ein stark erhöhter Wasserverbrauch aufgetreten. Dadurch entstanden in der nachfolgenden Betriebskostenabrechnung erhöhte Wasserkosten und Abwasserkosten, die der Mieter nicht bezahlen wollte.

Darüber stritten die Mietvertragsparteien vor Gericht.

Defekt am Spülkasten - hoher Wasserverbrauch - Kontrollpflicht des Mieters

Der Vermieter meinte, der Mieter hätte den Wasserverlust bemerken, diesen Mangel der Toilettenspülung anzeigen müssen.
Mangel in der Wohnung - dem Vermieter mitteilen

Dazu sei der Mieter wegen seiner Sorgfalts- und Obhutspflicht für die Wohnung, die sich aus dem Mietvertrag als Nebenpflicht ergibt, verpflichtet gewesen.
Sorgfaltspflichten, Obhutspflicht, Kontrollpflicht des Mieters

Wäre der Mangel mitgeteilt worden, dann wäre die Reparatur erfolgt, und die Mehrkosten wegen des Wasserverlusts wären nicht entstanden. Deshalb müsse der Mieter diese Mehrkosten mit den Betriebskosten ohne Abzug bezahlen.

Toilettenspülung defekt, hoher Wasserverlust - längere Urlaubsabwesenheit als Grund

Der Mieter gab an, den Wasserverlust nicht bemerkt zu haben. Es habe weder auffällige Geräusche gegeben, noch habe man sehen können, dass Wasser läuft; außerdem sei er urlaubsbedingt länger abwesend gewesen. Es sei Sache des Vermieters gewesen, dem erhöhten Wasserverbrauch nachzugehen.

Urteil - hohe Wasserkosten wegen einer kaputten Toilettenspülung muss der Mieter zahlen

Das Landgericht Hanau entschied in einem Beschluss vom 30.12.2020 (Az. 2 S 123/19 ), der Mieter könne die erhöhten Wasserkosten nicht von der Betriebskostenabrechnung abziehen. Die Argumente des Mieters ließ das Gericht nicht gelten:

  • Es sei kaum vorstellbar, dass bei einem Mindestmaß an Aufmerksamkeit ein so massiver Wasserverlust über Monate nicht aufgefallen wäre.
  • Im übrigen schulde auch ein länger abwesender Mieter eine regelmäßige übliche Kontrolle der Mietwohnung.
    Urlaubsabwesenheit - Sorgfaltspflichten des Mieters

Der Vermieter müsse auch bei erhöhtem Wasserverbrauch nicht ohne Weiteres die Wasserleitungen des Hauses kontrollieren, wobei im übrigen die Kontrolle der Spülkästen in allen Wohnungen nicht unbedingt umfasst gewesen wäre.

Gegenteilig entschied das Landgericht Rostock in einem Urteil vom 15.9.2017
Urteil: Mangel gemeldet, Mieter muss Wasserkosten nicht bezahlen



Redaktion


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