Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Betriebskostenabrechnung Wohnung - falsche Angabe der Wohnfläche
Es ist durchaus häufiger, dass Vermieter in Betriebskostenabrechnungen für eine Wohnung eine andere Fläche angeben, als im Mietvertrag für die Wohnung vereinbart ist.
Falsche Wohnfläche in der Betriebskostenabrechnung der Wohnung
Stellen Sie eine Flächenabweichung bei der Prüfung der Abrechnung (Heizkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung) fest, dann sollten Sie den Vermieter um Auskunft fragen, warum sich z.B. z.B. Änderung bei der Wohnfläche ergibt, oder warum die Wohnfläche von der Angabe im Mietvertrag abweicht.
Miteigentumsanteile in der Betriebskostenabrechnung - Wohnfläche wegen Abweichung prüfen
Manchmal stehen auch Miteigentumsanteile in der Betriebskostenabrechnung - dann ist die Wohnfläche nicht einfach aus diesen Anteilen zu entnehmen und zu kontrollieren:
Betriebskosten - Umlage nach Miteigentumsanteilen - Berechnung
Betriebskostenabrechnung für Wohnung - Größe der Wohnfläche, Quadratmeter überprüfen
Die tatsächliche Wohnfläche bei einer Umlage nach Quadratmetern, also der Größe der Wohnung ist maßgeblich:
- Die Überprüfung der Wohnfläche ist nicht einfach, denn die tatsächliche Wohnfläche richtig zu berechnen ist schwierig:
Wohnfläche berechnen - wie stellt man die Größe der Wohnung fest?
Betriebskosten für die Mietwohnung - falsche Flächen, Wohnungsgröße kostet Geld
Fehlerhafte, falsche Wohnflächen spielen eine Rolle für:
- die Miethöhe
- die Mieterhöhung
- Abrechnungen von kalten Betriebskosten:
Betriebskostenabrechnung - tatsächliche Wohnfläche ist maßgeblich - Abrechnung von warmen Betriebskosten
Hinweis zum Thema
Miete zu hoch, Miete senken - Wohnung kleiner als im Mietvertrag steht?
Manchmal kommt es auch vor, dass die im Mietvertrag vereinbarte Größe der Wohnung gar nicht mit der tatsächlich vorhandenen Fläche übereinstimmt, die Wohnfläche kleiner ist als im Mietvertrag steht, damit falsch ist.
Bisher geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass Abweichungen von unter 10 % unerheblich sind, und bei mehr als 10 % immer ein Mangel vorliegt, auch ein Anspruch auf Vertragsänderung besteht.
Es gibt auch Fälle, in denen die Fläche im Mietvertrag ausdrücklich zugesichert ist. Dann dürfte es nicht darauf ankommen, ob die Abweichung mehr oder weniger als 10 % beträgt:
Mietrückforderung - Wohnung ist kleiner als im Mietvertrag steht
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: