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Eindringen des Vermieters in die Wohnung - erlaubt oder unerlaubt?
Der Vermieter darf nicht ohne Erlaubnis in Ihre Wohnung eindringen, um sie zu besichtigen oder Arbeiten auszuführen.
Die Wohnung ist ein besonders geschützter Bereich. Andere Menschen dürfen sie nur betreten, wenn die Mieterin, der Mieter das erlaubt haben, oder ein Gericht das festgelegt hat, oder - ganz ausnahmsweise - wenn eine dringende Gefahr besteht.
- Ein Betreten der Wohnung gegen den Willen des Mieters wird in der Regel einen nach § 123 Absatz 1 Strafgesetzbuch strafbaren Hausfriedensbruch darstellen:
Was ist Hausfriedensbruch im Wohnungsmietrecht?
Selbst wenn der Vermieter noch einen Schlüssel zur Wohnung hat, darf er davon nicht ohne weiteres Gebrauch machen:
Mieter nicht da, Vermieter geht mit Schlüssel in die Wohnung
Vermieter nutzt Vorwand, geht ohne Erlaubnis in die Wohnung des Mieters
Ihr Vermieter sieht, dass an Ihrer Wohnung eine Fensterscheibe zerbrochen ist.
Darf er einfach in Ihre Wohnung, um nachzusehen, oder um eine Reparatur auszuführen?
Der Vermieter muss in einem solchen Fall (zerbrochene Fensterscheibe) die Mieterin oder den Mieter um Zutritt zur Wohnung bitten und den Grund benennen.
- Der Zutritt ist bei ausreichendem Grund auch zu gewähren. Gewährt der Mieter den Zutritt nicht, kann der Vermieter möglicherweise sogar beim Amtsgericht einen Antrag auf Einstweilige Verfügung stellen.
Wenn fraglich ist, ob im konkreten Fall ein Recht des Vermieters besteht, die Wohnung zu betreten, lassen Sie sich umgehend fachkundig beraten.
Vermieter darf nur in besonderen Notfällen ohne Erlaubnis die Wohnung betreten
- Gewaltsam öffnen (lassen) darf der Vermieter die Wohnungstür nur in krassen Ausnahmefällen (!) z.B. bei einem Wasserrohrbruch, wenn der Mieter nicht öffnet und nicht erreichbar ist, oder aus anderen Gründen eine aktuelle und erhebliche Gefahr für die Mietsache oder Dritte besteht.
Auch Handwerker dürfen nicht einfach, ohne Erlaubnis in die Wohnung
Gleiches gilt übrigens auch für Handwerker im Rahmen einer Modernisierung: Sie dürfen weder in die Wohnung, noch in abgeschlossene sonstige Räume eindringen, "weil wir einen Auftrag haben".
Hier können Sie einfach die Polizei holen und einen Hausfriedensbruch anzeigen:
Reparatur, Mängelbeseitigung - Handwerker kommt ohne Termin
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