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Hausfrieden dürfen Mieter nicht stören - Hausfriedenspflicht
Es gehört zu den allgemein anerkannten Nebenpflichten aus dem Mietvertrag, dass Mieter verpflichtet sind den Hausfrieden zu wahren, also ein Verhalten zeigen müssen, wie es für ein friedliches Zusammenleben erforderlich ist.
Das gilt für Ihre Nachbarn, aber selbstverständlich auch für Sie selbst gegenüber den Nachbarn.
- Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Privatsphäre der Nachbarn soweit wie möglich zu respektieren und die anderen so zu behandeln, wie Sie selbst behandelt werden möchten.
Streit unter Mietern kann leicht zu einer Hausfriedensstörung werden
Achten Sie selbst darauf, dass Unstimmigkeiten mit Nachbarn nicht in massive Streitigkeiten und Bösartigkeit ausarten.
Es hängt letztlich immer von der einzelnen Situation ab, welches Verhalten gegenüber den Nachbarn im Haus als Hausfriedensstörung zu beurteilen ist.
Straftaten, die von der Mietwohnung ausgehen, können eine Störung des Hausfriedens sein
Straftaten - von der Wohnung dürfen keine Straftaten ausgehen. Z.B.:
Drogen in der Mietwohnung, Drogenhandel - Kündigung Mietvertrag
Als Störung des Hausfriedens kann es auch angesehen werden, wenn ein Mieter gegenüber dem Vermieter oder Verwalter beleidigend wird, insbesondere in der Öffentlichkeit, wenn der Vermieter oder Verwalter wissentlich falsch beschuldigt wird, oder gar tätlich angegriffen wird.
Abmahnung bei Störung des Hausfriedens erforderlich
Die Störung des Hausfriedens kann mietrechtlich eine schwerwiegende Vertragsverletzung sein, und eine fristlose Kündigung oder fristgemäße Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter zur Folge haben,
- allerdings oft erst nach entsprechender Abmahnung.
Sonstige gesetzliche Regelungen fehlen.
Verhaltensregeln finden sich häufig in Hausordnungen, wobei im Streitfall zu prüfen ist, ob diese Hausordnung (die eine AGB-Regelung ist) Bestandteil des Mietvertrags ist und die Regelungen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Störung des Hausfriedens wegen Lärm, Ruhestörungen
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, weil angeblich der Hausfrieden gestört ist, z.B.
- wegen lauter Musik,
- starker Lärm etc.,
dann sollten Sie sofort fachkundigen Rat in Anspruch nehmen, da die Kündigung des Mietvertrags drohen kann.
Wenn Sie der Ansicht sind, die Vorwürfe seien erfunden, kann es darauf ankommen, entsprechende Beweise zu finden.
Wenn Sie für möglich halten, dass die Vorwürfe zum Teil berechtigt sind, so kann es entscheidend sein, frühzeitig zu prüfen, wie Sie sich am besten verhalten können.
Nachbar, anderer Mieter stört den Hausfrieden
Im umgekehrten Fall muss Ihr Vermieter Sie unterstützen, wenn Sie sich angemessen verhalten, ein anderer Mieter sich aber immer wieder störend verhält. Z.B.:
Mobbing im Mietshaus - Problem für Mieter und Nachbarschaft
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