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Stellplatz, Garage der Mietwohnung - Einzelheiten wegen Kündigung

Wird zur Mietwohnung ein Stellplatz für einen Pkw oder eine Garage vermietet, dann gibt es dafür häufig keinen gesonderten Mietvertrag, sondern ein Stellplatz oder die Garage werden nur im Wohnungsmietvertrag als mitvermietet aufgeführt. Oft wird dafür im Mietvertrag ein gesondertes Entgelt, eine Miete vereinbart. 

Mitvermieteter Stellplatz, Garage der Wohnung kann nicht einfach gekündigt werden

Benötigen Mieter nicht mehr den Stellplatz oder die Garage für das Auto, wollen diesen nicht mehr nutzen:

Ein mitvermieteter Stellplatz oder eine im Mietvertrag mitvermietete Garage kann nicht einfach bzw. wirksam gesondert vom Mieter gekündigt werden.
Garage, Stellplatz mitvermietet - gesondert kündigen geht nicht 

Auch ein Vermieter kann einen mitvermieteten Stellplatz oder eine Garage nicht gesondert kündigen.

Mitvermietete Garage, Stellplatz aus Mietvertrag herausnehmen - Änderung des Mietvertrags 

Wurde die Garage oder der Stellplatz an Mieter mitvermietet, dann kann es möglich sein, dass der Vermieter bereit ist eine Vertragsänderung durchzuführen und den vermieteten Stellplatz oder die Garage aus dem Mietvertrag herausnimmt, weil er anderweitig vielleicht auch zu einer höheren Miete vermieten kann. 

  • Kann man sich mit dem Vermieter nicht einigen, dass der im Mietvertrag mitvermietete Stellplatz oder die Garage z.B. an jemanden anderen vermietet wird, so ist der Zuschlag, die Miete dafür weiterhin zu zahlen.  

Untervermieten einer Garage oder eines Stellplatzes - Erlaubnis des Vermieters Voraussetzung

Für die Untervermietung müsste der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden: 
Untervermietung der Garage oder des Stellplatzes 

Mieter haben einen separaten Vertrag über Stellplatz, Garage geschlossen

Wurde ein gesonderter Vertrag für die Nutzung einer Garage oder für einen Stellplatz geschlossen, dann kann es möglich sein, dass dieser Vertrag gesondert zu kündigen ist.

  • Aber: Ein separater Mietvertrag für eine Garage oder einen Stellplatz bedeutet nicht unbedingt, dass ein Abstellplatz nicht doch zur Wohnung gehört.
  • Voraussetzung für eine gesonderte Kündigung ist immer:
    ​​​​​​​Der Stellplatz oder die Garage gehört nicht zur Wohnung:
    Mietvertrag - gehört Garage, Stellplatz zur Wohnung oder nicht?

Kündigungsfrist für Garage oder Stellplatz - es besteht ein gesonderter Mietvertrag

Die Kündigungsfrist beträgt für einen tatsächlich gesondert abgeschlossenen Vertrag:

Der Stellplatz oder die Garage kann gemäß BGB § 580a Absatz 1 bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats vom Mieter, auch vom Vermieter gekündigt werden.

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Diese gilt auch im Fall von mündlich abgeschlossenen Verträgen.




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