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Nutzung der vermieteten Garage, Stellplatz - Zufahrt muss möglich sein

Ist eine Garage oder ein Einstellplatz vermietet, so muss der Vermieter in der Regel dafür sorgen, dass die Zufahrt zur Garage oder zum Stellplatz benutzbar ist.

Straßenbauarbeiten versperren die Zufahrt zur Garage, zum Stellplatz

Kann der Vermieter selbst nichts dafür, dass die Zufahrt nicht möglich ist - z.B. weil die Straße wegen Straßenbauarbeiten von Amts wegen gesperrt wird - , so bestehen für Mieter oft keine Ansprüche gegen den Vermieter, dass dieser eine Zufahrt ermöglicht.

Vermieter sperrt wegen starker Beschädigung die Zufahrt zum Stellplatz, zur Garage

Ist die Zufahrt zur Garage oder dem Stellplatz auf dem Grundstück des Vermieters nicht möglich, z.B. weil der Weg, die Straße  wegen einer starken Beschädigung unpassierbar oder durch anderweitige Baumaßnahmen auf dem Grundstück versperrt ist, dann liegt ein Mangel vor, den der Vermieter beseitigen muss.
Instandhaltung Haus, Reparatur Mietwohnung - Pflicht für Vermieter 

Nutzung der Garage oder Einstellplatz für Mietwohnung - die Zufahrt gehört dazu

  • Zu einer Garage oder einem Einstellplatz gehört auch die entsprechende Zufahrt, sonst könnte die Garage, der Stellplatz vom Mieter nicht benutzt werden.

Es ist dabei unerheblich, ob die Garage oder der Einstellplatz durch einen besonderen Mietvertrag oder gemeinsam mit einer Wohnung vermietet ist. 

Unbenutzbarkeit der Zufahrt zur Garage oder Einstellplatz ist ein Mangel - Mietminderung

Ist die Zufahrt zum Einstellplatz oder der Garage nicht benutzbar, dann sollten Sie den Vermieter benachrichtigen. Achten Sie darauf, dass Sie beweisen können, dass dem Vermieter Ihr Schreiben zugestellt wurde, und dass eine angemessene Frist für die Beseitigung der Beeinträchtigung gesetzt wurde.

Ein Recht zur Mietminderung kann bestehen, allerdings wird die Minderung eher gering ausfallen.

Sie sollten nicht die Mietzahlung eigenmächtig reduzieren, sondern die Miete unter Vorbehalt zahlen: Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten? 


Redaktion


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