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Umzug mit Freunden, Bekannten - Haftung für Schäden am Haus

Werden Umzüge in Eigenleistung vom Mieter erbracht, dann erfolgt dies meist mit Freunden und Bekannten - schließlich soll der Geldbeutel geschont werden. Aber wie ist es dann mit der Haftung, wenn beim Umzug z.B. das Treppenhaus oder anderes Eigentum des Vermieters beschädigt wird?

Vorsicht bei Umzug mit Bekannten, Freunden - Mieter hat oft die Haftung für Schäden 

  • Wird bei einem Umzug von Freunden und Bekannten das Haus, das Treppenhaus oder vielleicht der Aufzug etc. in irgendeiner Weise beschädigt, dann haftet der den privaten Umzug organisierende Mieter für Schäden seiner privaten Umzugshelfer am Haus, dem Grundstück gegenüber dem Vermieter / Eigentümer des Hauses:
    Umzug - Helfer, Freunde, Bekannte verursachen Schaden - Haftung
  • Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Umzug mit einer Firma handelt.

Vor dem Umzug - z.B. Protokoll über den Zustand des Treppenhauses, den Aufzug machen

Bevor ein Einzug oder Umzug vorgenommen wird, sollte man sich z.B. genau den Zustand des Treppenhauses usw. anschauen. Die vor einem Umzug vorhandenen Beschädigungen, Schäden sollten immer dokumentiert, auch Fotos sollten gemacht werden.

Vor Umzug mit Freunden - Zeugen wegen bereits vorhandener Beschädigungen haben

Verschiedene Bereiche eines Hauses sind bzw. werden im Rahmen eines Umzugs betreten oder benutztund es kann zu Beschädigungen kommen:

  • an Wänden des Treppenhauses
  • an Türen 
  • am Aufzug 
  • im Innenraum des Aufzugs
  • am Treppengeländer 
  • an Treppenstufen
  • an Beläge​​​​​​​n, usw.

​​​​​​​Organisation privater Umzug - Protokoll mit Vermieter, Eigentümer wegen Schäden machen

Sehr zu empfehlen ist, dass Protokolle (vor dem Umzug, nach dem Umzug) mit dem Eigentümer oder seinem Beauftragten gemeinsam erstellt und anschließend von den Beteiligten unterschrieben werden.

Ist es nicht möglich, mit dem Vermieter oder einem Beauftragten ein Protokoll zu erstellen, dann sorgen Sie für einen oder mehrere zuverlässige Zeugen, die das Protokoll unterschreiben.

Schäden, die bereits vor Ihrem Umzug vorhanden sind, sollten Sie nicht nur im Protokoll festhalten, sondern zusätzlich fotografieren.

  • Unterlässt man es, ein Zustandsprotokoll zu erstellen, dann kann es zu unliebsamen Ãœberraschungen und Zahlungsverpflichtungen wegen Schadenersatzforderungen gegenüber dem Vermieter oder Nachbarn kommen.
Beispiel

Ein Vermieter könnte sagen, dass ein Putzschaden im Treppenhaus durch Ihren Umzug verursacht wurde, weil dieser vor Ihrem Umzug nicht vorhanden gewesen sei.

​​​​​​​Schadenersatzforderung von anderen Mieter wegen einer Beschädigung durch Umzug, Einzug

Schadenersatzforderungen können auch von anderen Mietern möglich sein.
Ein Mieter könnte z.B. eine Beschädigung eines im Hausflur abgestellten Kinderwagens auf einen Umzug zurückführen.​​​​​​​

Nach dem Umzug - Protokoll wegen Zustand des Treppenhauses erstellen
Beachten Sie: Nach dem Umzug sollte dann alles hinsichtlich etwaiger Beschädigungen wieder in Augenschein genommen und dokumentiert werden, damit festgestellt werden kann, ob tatsächlich Schäden durch den Umzug verursacht wurden. Dabei ist es gut, wenn die abschließende Begehung nach dem Umzug zusammen mit einem Zeugen gemacht wird, im Beisein des Eigentümers bzw. des Beauftragten des Vermieters, dann gemeinsam das Protokoll unterschrieben wird.

Hinweis


Wurde ein Schaden verursacht, so melden Sie diesen Ihrer Haftpflichtversicherung. Sind auch Mietsachschäden versichert, dann ist die Regulierung des Schadens möglich: 

Private Haftpflichtversicherung für Mieter 

Müssen Sie einen Schaden selbst tragen, so kann ein Abzug "Neu für Alt" in Frage kommen, da sich der Vermieter meist einen Vorteilsausgleich anrechnen lassen muss: 
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer 


Redaktion


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