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Schadensforderungen von Personen, die nicht Mietvertragsparteien sind

Die Mietvertragspflichten betreffen unmittelbar nur die Mietvertragsparteien, also den/die Mieter der Wohnung auf der einen Seite und den/die Vermieter auf der anderen Seite.

Schadensforderung von anderen Personen, sogenannten Dritten

Es können im Zusammenhang mit der Mietwohnung auch andere Personen - oder deren Sachen - zu Schaden kommen, die weder auf der einen Vertragsseite (Mieter) noch auf der anderen Vertragsseite (Vermieter) stehen - man nennt sie daher Dritte.

Schadenersatzforderungen außerhalb des Mietvertrags

Für manche Schäden und Schadensersatzforderungen spielt der Mietvertrag überhaupt keine Rolle, etwa wenn Sie jemanden im Straßenverkehr verletzen, der zufällig Ihr Vermieter oder ein Wohnungsnachbar ist.

Forderungen von Personen, die in Bezug zum Mietvertrag gestellt werden können

Hier werden nur Schäden behandelt, die mit dem Mietvertrag im Zusammenhang stehen können, z.B. weil die geschädigten Sachen oder Personen sich in der Wohnung oder auf dem Grundstück befunden haben.

Schadensforderungen - Mietvertrag und Mietrecht von Bedeutung?

Ob für solche Schäden das Mietrecht überhaupt eine Rolle spielt, richtet sich danach, ob es sich bei dem Geschädigten 



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