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Todesfall - Mietvertrag der Wohnung als Mitbewohner übernehmen

Verstirbt der Mieter, dann kann ein bisheriger Mitbewohner in den Mietvertrag der Wohnung eintreten, diesen übernehmen - es kommt dafür auf ein paar Voraussetzungen an.

Todesfall - von mehreren Mieterin ist ein Mieter, eine Mieterin verstorben

War der Mietvertrag mit mehreren Mietern geschlossen, von denen eine(r) verstorben ist, dann wird der Mietvertrag einfach von den verbliebenen Mietern fortgeführt, § 563a BGB.

Todesfall - Recht des Mitbewohners den Mietvertrag der Wohnung zu übernehmen

Wenn ein Alleinmieter gestorben ist, kann auch ein Mitbewohner, der nicht mit dem Verstorbenen verwandt ist, in den Mietvertrag eintreten. Gesetzlich geregelt ist das im § 563 BGB.

Todesfall - Mitbewohner will den Wohnungsmietvertrag des Verstorbenen übernehmen

Wesentlich ist, dass die Person, die in den Vertrag eintreten will, einen gemeinsamen Haushalt mit dem verstorbenen Mieter oder der verstorbenen Mieterin geführt hat und andere kein Vorrecht haben.

Mieter verstorben - wer kann in den Mietvertrag eintreten, diesen übernehmen?

  • Wichtigste Voraussetzung ist, dass niemand anders ein Vorrecht hat, die Wohnung zu übernehmen, es also keinen überlebenden Mitmieter gibt und es keinen Ehegatten oder Lebenspartner, keinen Familienangehörigen gibt, der ebenfalls in der Wohnung gelebt hat. 
  • Die Weiterführung des Mietverhältnisses muss noch nicht einmal besonders gegenüber dem Vermieter erklärt werden.
    Eine Mitteilung an den Vermieter kann dennoch sinnvoll sein. 

Tod des Mieters - für Übernahme des Mietvertrags ist ein gemeinsamer Haushalt entscheidend

Es kommt nicht darauf an, ob zwischen den Bewohnern der Wohnung eine ganz enge Beziehung oder Lebensgemeinschaft bestand.
Auch wenn sich z.B. alte Menschen zum Wohnen zusammentun, oder ältere Menschen mit jüngeren, reicht das nach dem Gesetz aus.

  • Im Streitfall, wenn der Vermieter das Bestehen eines gemeinsamen Haushalts bestreitet: Manche Gerichte verlangen, dass der verstorbene Mieter die Aufnahme des Mitbewohners dem Vermieter mitgeteilt hatte.
    Durch eine länger zurückliegende Mitteilung wird eine gewisse Dauer dokumentiert.
Hinweis


War der Verstorbene nicht alleiniger Mieter, dann wird der Mietvertrag einfach mit dem überlebenden Mieter fortgesetzt.



Redaktion


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