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Kündigung Untermietvertrag - verschiedene Kündigungsfristen
Im Untermietverhältnis gibt es, je nachdem, um was für ein Untermietverhältnis es sich handelt, unterschiedliche Kündigungsfristen und Regeln.
Befristeter Untermietvertrag - Zeitmietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter
Ein Untermietvertrag kann befristet abgeschlossen werden:
Zeitmietvertrag für Untermieter - Untermietvertrag befristen
- Eigenbedarf ist der am häufigsten vorkommende wirksame Grund für die Befristung eines Untermietvertrages.
Ist eine Befristung vereinbart worden, dann kann normalerweise keine Seite vor Ablauf dieser Zeit den Vertrag kündigen.
Unbefristeter Untermietvertrag - gesetzliche Kündigungsfrist
Sonst gilt: Ein unbefristeter Untermietvertrag kann von beiden Vertragsseiten gekündigt werden.
Jede Seite muss die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten (bei Kündigung durch Hauptmieter und bei Kündigung durch Untermieter) beachten.
Weitere Hinweise:
Untervermietung - welche Kündigungsfrist gilt in welchem Fall?
Kurze Kündigungsfrist für Untermietvertrag bei möblierter Vermietung von Zimmern
- Eine abgekürzte Kündigungsfrist gilt für möbliert vermietete Räume, wenn der Hauptmieter auch in der Wohnung wohnt:
Kündigungsschutz bei möbliert vermieteter Wohnung, Zimmer.
Untervermietung zum vorübergehenden Gebrauch ist möglich
- Es kann auch die Untervermietung zum vorübergehendem Gebrauch vereinbart werden, dann lassen sich noch kürzere Kündigungsfristen vereinbaren:
Wohnung, Wohnraum zeitweise mieten - vorübergehender Gebrauch.
Auch im Untermietverhältnis muss die Kündigung schriftlich erklärt werden, und sie wirkt mit der jeweiligen Kündigungsfrist erst, wenn die andere Seite sie auch erhalten hat.
- Jederzeit können Hauptmieter und Untermieter auch einvernehmlich die Aufhebung des Untermietvertrags vereinbaren.
Fristlose Kündigung des Untermietvertrags
Ist die Situation so unzumutbar, dass auch das Ende einer kurzen Kündigungsfrist nicht abgewartet werden kann, dann kommt - für Hauptmieter und Untermieter - auch die Möglichkeit einer Fristlosen Kündigung in Betracht.
Fristlose Kündigung des Untermietvertrages
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