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Betriebskostennachzahlung für Wohnung - Verjährungsfrist wie lange?

Wurde eine Nachzahlung für Betriebskosten der Mietwohnung oder eines gemieteten Einfamilienhauses von Mietern nicht bezahlt,

  • so beträgt die Verjährungsfrist für die Durchsetzung der Forderung, wegen einer noch offen stehenden Betriebskostennachzahlung drei Jahre. 
  • Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit Ende des Jahres, in dem die Nachzahlung für eine Betriebskostenabrechnung gefordert wurde.
  • Besteht keine Ausnahme hinsichtlich einer Verlängerung der Verjährungsfrist (siehe im Artikel) dann kann der Vermieter die Forderung für eine Nachzahlung von Betriebskosten nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr durchsetzen.

Beispiele für Berechnung der Verjährungsfrist für Betriebskostennachzahlungen

Beispiele


- Im Oktober 2019 erhalten Sie die Abrechnung für das Wirtschaftsjahr 2018.
Macht der Vermieter die Forderung nicht vor Gericht geltend (eine Mahnung genügt nicht), so verjährt diese am 31.12.2022.


- Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2016 wurde im Jahr 2017 zugestellt, der Vermieter hat die Nachforderung nicht vor Gericht geltend gemacht
- die Forderung ist am 31.12.2020 verjährt.

  • Dies gilt immer, wenn die Verjährung nicht wirksam vom Vermieter unterbrochen wurde, oder wenn Umstände vorliegen, auf Grund derer sich z.B. der Beginn der Verjährungsfrist sich verschoben hat.

Verjährungsfrist für Nachzahlungen aus Betriebskosten kann sich verschieben, verlängern

Eine Verschiebung der Verjährungsfrist ist möglich, wenn nachweislich über eine Betriebskostennachzahlung zwischen Mieter und Vermieter (z.B. nach einem Widerspruch des Mieters) verhandelt wurde.

  • Durch Antrag des Vermieters bei Gericht - Mahnbescheid oder Klage auf Zahlung - kann die Verjährung aufgeschoben werden.
    Bekommt der Vermieter ein vollstreckbares Urteil, so kann aus dem Urteil 30 Jahre vollstreckt, die Forderung durchgesetzt werden.

Verjährung für Betriebskostennachforderung - Forderung vom Vermieter noch durchsetzbar?

Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann die Forderung für eine nicht bezahlte Betriebskostennachzahlung nicht mehr mit Rechtsmitteln durchgesetzt werden, wenn sich der Mieter auf die Verjährung beruft.

Hinweis


Ob eine Verjährung tatsächlich eingetreten ist, wie Sie die Forderung des Vermieters abwehren können, ob Sie einem Mahnbescheid des Vermieters widersprechen, dies sollten Sie anwaltlich prüfen lassen.

Vermieter will die Kaution der Wohnung mit Nachforderungen für Betriebskosten verrechnen
Eine verjährte Betriebskostennachforderung darf der Vermieter nicht mit der Kaution am Mietvertragsende verrechnen.

Kautionsabrechnung - Forderungen verrechnen nicht immer möglich 

Kautionsabrechnung - Forderung für Betriebskosten ist verjährt 


Redaktion


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