Musterbriefe, Mustervorlagen
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
- Musterverträge
​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Anwalt finden
Wer ist Vermieter der Wohnung - Unterschriften im Mietvertrag fehlen
Stehen auf der Vermieterseite mehrere Personen als Vermieter im Mietvertrag, haben aber nicht alle diese Personen den Mietvertrag persönlich unterschrieben, dann kann sich wegen fehlender Unterschriften die Frage stellen, wer Vermieter der Wohnung ist.
Wer ist Vermieter der Wohnung? Für Mieter eine sehr wichtige Information
Festzustllen, wer Vermieter der Wohnung ist, dies ist für viele mietvertragliche Angelegenheiten sehr wichtig:
- Nur der / die Vermieter
- kann die Miete verlangen,
- ist zuständig für die Erfüllung der Vermieterpflichten wie Mangelbeseitigung,
- ist richtiger Adressat für einen Anspruch auf Mietminderung
- ist der Empfänger / Adressat für eine Kündigung der Wohnung
Mietvertrag kündigen - an wen die Kündigung der Wohnung schicken? .
Mietvertrag der Mietwohnung - feststellen, wer Vermieter ist
Der Eigentümer / Vermieter der Wohnung kann festgestellt werden:
Wer ist Vermieter der Wohnung, wie feststellen, Auskunft erhalten
Jeder, der oben auf der ersten Seite des Mietvertrags dann als Vermieter eingetragen ist und den Vertrag unten am Ende unterschreibt, ist Vermieter.
Unterschriften Mietvertrag - Nicht alle Eigentümer, Vermieter haben den Vertrag unterschrieben
Was ist aber, wenn das Haus oder die Wohnung mehreren Miteigentümern gehört, aber nur einer von ihnen im eigenen Namen den Mietvertrag abschließt, unterschrieben hat?
- Das Handeln als Vermieter ist dann klar, wenn sich aus dem Vertrag ergibt, dass der unterzeichnende Miteigentümer in Vertretung für alle anderen Miteigentümer handelt - dann sind alle Vermieter geworden.
Beispiel
Als Vermieter ist eine Erbengemeinschaft angegeben,
oder eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), mehrere Einzelpersonen.
Aus dem Mietvertrag für die Wohnung ist nicht sicher festzustellen, wer eigentlich Vermieter ist
​​​​​​​Ergibt sich die Vertretung, also wer ist eigentlich Vermieter, nicht aus dem Vertrag, muss untersucht bzw. geprüft werden, ob sich aus sonstigen Umständen ergibt, dass der Unterzeichnende auch für die anderen gehandelt hat.
Hierzu können Sie den Unterzeichner anschreiben, um die Auskunft zu erhalten, dass er für die anderen Vermieter / Eigentümer handeln darf bzw. handeln durfte. Fragen Sie nach einer Vollmacht des Unterzeichners und fordern Sie diese an.
Der Hausverwalter hat den Mietvertrag unterschrieben - ist er dann der Vermieter?
Unterschreibt ein Hausverwalter, ohne dass der wirkliche Vermieter im Vertrag genannt ist, kommt es darauf an, wie deutlich der Verwalter macht, dass er nur als Verwalter für den tatsächlichen Vermieter unterschreibt, nicht selbst Vermieter werden will.
Sie können die Hausverwaltung anschreiben, dass diese Ihnen den (eigentlichen) Vermieter nennt, oder bitten den Unterzeichner des Mietvertrages Ihnen gegenüber zu bestätigen, dass er für die anderen Eigentümer handeln darf, eine Vollmacht hat - diese Vollmacht können Sie auch anfordern.
Wer ist Vermieter der Wohnung, wie feststellen, Auskunft erhalten
Vermieter ist eine Gesellschaft, juristische Person - wer ist Vermieter der Wohnung
Ist eine sogenannte Handelsgesellschaft Vermieter (GmbH, KG, OHG, AG, GmbH & Co KG), dann kommt es darauf an, wer diese Gesellschaft vertreten darf.
Hier stellen sich zum Teil komplizierte Rechtsfragen. Wenn es darauf ankommt, wer Vermieter ist: Lassen Sie sich sachkundig beraten!
Ehepaar als Vermieter - nur Ehefrau oder Ehemann hat Mietvertrag für Wohnung unterschrieben
Bei Eheleuten geht man meist davon aus, dass einer für den anderen mit unterschreibt, wenn beide im Vertrag als Vermieter bezeichnet sind.
Z.B. Ehepaar als Vermieter - Kündigung des Mietvertrags der Wohnung
Aber: Das kann im Einzelfall und je nach dem örtlich zuständigen Gericht auch anders gesehen werden.
Lesetipps
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: