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Vermieterwechsel - neuer Eigentümer, Vermieter stellt sich vor
Sie haben ein Schreiben erhalten, in dem jemand angibt, dass er der neue Eigentümer und Vermieter für Ihre Wohnung ist - Mieter sollten wachsam sein.
Neuer Vermieter, Eigentümer der Mietwohnung - was Mieter wissen sollten
Wir haben einige wichtige Fragen zusammengestellt, die Sie bei einem angeblichen Eigentümerwechsel immer stellen sollten, und Sie sollten auch die entsprechenden Nachweise verlangen:
Neue Vermieter, Eigentümer - Was Mieter immer fragen, wissen sollten
Betrug mit Schreiben zu einem angeblichen Wechsel des Vermieters, Eigentümer der Wohnung
Es kommt vor, dass solche Schreiben in betrügerischer Absicht versandt werden, um Mietzahlungen auf ein anderes Konto zu lenken.
Sie erhalten einen Brief:
..."Wir haben das Grundstück gekauft und stellen uns als Ihre neuen Vermieter vor. Bitte zahlen Sie die Miete ab sofort auf das Konto ..."
Mitteilung des neuen Vermieters - Mietzahlungen sollen auf ein neues Konto gezahlt werden
Folgen Sie dieser Aufforderung ohne weitere Nachprüfung, dann kann es im Ergebnis dazu führen, dass Sie einem Unberechtigten Geld überwiesen haben, aber der wahre Vermieter, bei dem die Zahlung ja nicht angekommen ist, die nochmalige Zahlung der Miete verlangt - dies ist möglich!
Es kann dann auch möglih sein, dass der Mietvertrag wegen aufgelaufenen Zahlungsrückständen gekündigt wird:
Vermieterwechsel, neuer Eigentümer - An wen die Miete zahlen?
Ergeben sich Unklarheiten, bzw. sind Sie sich unsicher, so sollten Sie unbedingt prüfen, ob ein Wechsel des Eigentümers, ein Verkauf des Hauses, der Wohnung stattgefunden hat.
Fragen Sie bei dem bisherigen Vermieter, der bisherigen Hausverwaltung nach - Sie müssen sicher sein, wer Eigentümer ist.
- Ggf. stellen Sie fest, wer im Grundbuch eingetragen ist:
​​​​​​​Einsicht ins Grundbuch - Eigentümer Mietwohnung, Haus feststellen
Sie müssen sicher sein, dass Sie die Miete an den Richtigen bezahlen.
Sie müssen auch zuverlässig wissen, an wen Sie sich wegen Ansprüchen aus Ihrem Mietverhältnis (z.B. wegen einer Mängelbeseitigung) wenden.
Eigentümerwechsel - Bei einem neuen Vermieter, Eigentümer bleibt der Mietvertrag bestehen
Grundsätzlich bleibt bei einem Eigentümerwechsel der Mietvertrag bestehen - es kann aber zu Änderungen bei einzelnen Ansprüchen kommen:
​​​​​​​Neuer Vermieter, Eigentümer der Mietwohnung - Was ändert sich?
Auch wenn der Eigentumswechsel bestätigt, nachgewiesen ist, so kann es für bestimmte Ansprüche notwendig sein, dass Sie sich bald darum kümmern.
Inmteressiert Sie eine konkrete Fragestellung, z.B.:
Sie können auch die Übersichtsseite nutzen:
Neuer Vermieter - es bestehen Mängel am Haus, der Wohnung
Bestehen Unsicherheiten bei Ihnen, nehmen Sie fachkundigen Rat in Anspruch.
Achtung: Einige Ansprüche verjähren bei einem Eigentümerwechsel in sechs Monaten!
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