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Gesundheitliche Beeinträchtigung beim Mieter - Nachweis mit Attest

Die Bescheinigung eines Arztes macht als Beweismittel für einen erlittenen Gesundheitsschaden nur Sinn, wenn diese aussagekräftig ist - für ein ärztliches Attest  muss der Arzt die entsprechende Fachkunde haben.

Attest vom Arzt wegen Gesundheitsgefährdung, Gesundheitsschäden des Mieters

Als Beweismittel für erlittene gesundheitliche Schäden oder Beeinträchtigungen kann ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Für ein solches Attest ist dem Arzt in der Regel ein Honorar zu zahlen.

Bescheinigung vom Arzt wegen gesundheitlicher Schäden oder Beeinträchtigungen

  • Wenn z.B. ein Mieter durch einen Sturz auf dem Grundstück zu Schaden gekommen ist, müssen die entstandenen gesundheitlichen Schäden festgestellt werden.
  • Ein Attest kann dann der Nachweis sein.

Ärztliches Attest wegen beim Mieter bestehender Härtefallgründe - Sozialklausel

Auf Grund der Sozialklausel kann der Mieter einer berechtigten Kündigung des Vermieters widersprechen, wenn die Kündigung für ihn eine besondere persönliche Härte bedeutet.

Soziale Härtegründe können auch eine Rolle spielen, wenn es um die Duldung einer Modernisierung geht.

Ein Arzt kann eine Bescheinigung ausstellen, z.B.:

  • Schwangerschaft kann bescheinigt werden,
  • eine bestehende schwere Erkrankung,
  • Pflegebedürftigkeit,
  • eine besondere psychische Belastung,
  • eine psychische Erkrankung des Mieters, der Mieterin,
    usw.

Attest sollten Mieter vom passenden Facharzt ausstellen lassen

Das Attest des Hausarztes, Arztes für Allgemeinmedizin, reicht bei speziellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen manchmal nicht aus - man sollte dann zum passenden Facharzt gehen.

  • Es reicht nicht aus, dass der Arzt schreibt, dem Mieter gehe es nicht gut, sondern es sollte klar und eindringlich dort stehen, dass der Mieter, die Mieterin z.B. bestimmte Belastungen aus gesundheitlichen Gründen derzeit nicht tragen kann. Möglicherweise muss angegeben werden, wie lange diese Einschränkung voraussichtlich anhalten wird.
  • Es kann sinnvoll sein, dass Sie sich rechtlich beraten lassen, worauf es in Ihrer Situation ankommt.

Als Mieter Gesundheitsschäden durch Privatgutachten feststellen lassen?

Wenn es auf diese Tatsachen entscheidend ankommt, wird sich ein Gericht mit solch einem Attest wahrscheinlich nicht zufriedengeben, sondern selbst ein Gutachten durch einen Sachverständigen anfertigen lassen.

Das Attest, das vom Mieter als Geschädigten eingeholt wurde, ist dann als Privatgutachten anzusehen, der Arzt muss möglicherweise als Zeuge angehört werden - der Sachverständige muss sich jedenfalls mit dem Privatgutachten auseinandersetzen.

Es kann sinnvoll sein, zusätzlich - z.B. nachdem das gerichtliche Sachverständigengutachten vorliegt - ein ausführlicheres Privatgutachten erstellen zu lassen, dies dann in das Gerichtsverfahren einzuführen.


Redaktion


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