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Schreiben als Urkunde - Beweis im Prozess, Rechtsstreit mit Vermieter

Als Urkunde wird im Zivilprozess (Mietprozess) jedes Schriftstück bezeichnet, das im Original einen bestimmten Inhalt, eine bestimmte Erklärung einer bestimmten Person bestätigt.

Mietrechtsstreit - jedes Schreiben oder Schriftstück kann eine Urkunde sein

Es geht hier also nicht nur um Urkunden von einem Notar oder von einem Gericht (Urteil), sondern allgemein um jedes Schriftstück, aus dem sich Tatsachen und / oder Erklärungen ergeben, und aus dem sich klar ergibt, wer Urheber ist, bzw. wer in dem Schriftstück die entsprechende Tatsache bestätigt.

Verträge und Schreiben des Vermieters und des Mieters sind Urkunden

Verträge sind Urkunden - und normalerweise erhält jede Vertragsseite ein Original, das sie dann vorlegen kann.

Schreiben des Mieters an den Vermieter sind Urkunden - Beweismittel im Mietrechtsprozess

Aber auch Ihr Schreiben, in dem ein Mangel gemeldet wird, oder Ihr Kündigungsschreiben für die Beendigung des Mietvertrags, sind Urkunden in diesem Sinne - allerdings hat das unterschriebene Original die Gegenseite, der Vermieter.

  • Es reicht zunächst immer aus, wenn Sie dem Gericht als Beweismittel eine Kopie Ihres Schreibens einreichen und angeben, dass dieses Schreiben an den Vermieter versandt wurde.

Der Vermieter bestreitet vor Gricht den Erhalt eines Schreibens vom Mieter

  • Es ist dann aber häufig so, dass Mieter beweisen müssen, dass der Vermieter den Inhalt des Schreibens kannte bzw. genau dieses Schreiben dem Vermieter zugegangen ist.

  • Es kommt vor, dass Vermieter behaupten, dass sie das Schreiben nicht erhalten haben.

  • Mieter müssen dann den Beweis für den Erhalt des Schreibens (auch für den Zeitpunkt, wann der Vermieter es erhalten hat) gegenüber dem Gericht führen können:
    Zustellungsnachweis - sicherer Versand für Schreiben, Briefe 

Hinweis


Umgekehrt reicht es zunächst aus, wenn der Vermieter dem Gericht eine Kopie seines Kündigungsschreibens oder seiner Abmahnung vorlegt und angibt, er habe das Original an Sie versandt.

Das Gericht kann - wenn es darauf ankommt - auch diejenige Seite, die das Original besitzt, zur Vorlage der Urkunde - also des Originals des Schriftstücks - verpflichten. 




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