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Angefragter Suchbegriff: meinungsäußerung

Es wurden 5 Suchergebnisse gefunden:

Die Freiheit der Meinungsäußerung gilt auch im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Wenn aus einem Mietvertrag Streit entsteht, bleibt oft eine Seite sehr unzufrieden, oder fühlt sich sogar vom Vertragspartner "über den Tisch gezogen". Es empfiehlt

Mieter dürfen Aufkleber am Briefkasten, der Wohnungstür, auch am Türrahmen anbringen, wenn hierdurch keine Beschädigungen entstehen. Immer ist darauf zu achten, dass durch Aufkleber der Hausfrieden nicht gestört wird, d.h. andere Mieter

Jeder, der sich in Ihre Wohnung begibt, ist verpflichtet als Ihr Gast den Hausfrieden einzuhalten, sozusagen den "Wohnungsfrieden".  Wer auf Ihre Aufforderung hin Ihre Wohnung nicht verlässt, begeht Hausfriedensbruch . Hausfrieden -

Wenn ein Mieter gegenüber anderen Mietern des Hauses Kritik an den Betriebskostenabrechnungen übt, kann das kein Grund für eine Kündigung des Mietvertrages darstellen. Ein Mieter hatte die Betriebskostenabrechnungen überprüft und

Gegenüber dem Vermieter und der Verwaltung sollten Mieter kein beleidigendes Verhalten zeigen, auch nicht in der Öffentlichkeit - Mieter haben eine Hausfriedenspflicht. Kritik am Vermieter ist möglich, aber eine Beleidigung nicht -