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Aufrechnung - Forderungen zwischen Mieter und Vermieter

Haben Mieter und Vermieter Forderungen gegeneinander, dann können diese miteinander verrechnet werden, eine Aufrechnung vornehmen, wie es in der Rechtssprache heißt.

Wenn beide Seiten sich darüber einig sind, können Sie sogar verschiedene Dinge miteinander verrechnen: z.B. Zeit mit Geld.
Wenn aber eine Seite eine Verrechnung vornimmt, ohne sich zuerst mit der anderen Seite darüber zu einigen, und darüber Streit entsteht, dann muss letztlich ein Richter entscheiden, ob ein Recht zur Aufrechnung besteht. Dafür sieht das Gesetz genauere Regeln vor:

Aufrechnung - zwischen gegenseitigen Forderungen des Mieters und Vermieters aufrechnen

Eine Aufrechnung ist meist nur möglich direkt zwischen den zwei Beteiligten. 

  • Gegen die Mietschulden des Vaters kann z.B. normalerweise nicht der noch offene Hauswartslohn des Sohns aufgerechnet werden - wenn diese Aufrechnung beabsichtigt wäre, dann müsste der Vermieter dem zustimmen.

Aufrechnung - Gleichartige Forderungen

Nach dem Gesetz ist eine Aufrechnung nur möglich zwischen gleichartigen Forderungen. In der Praxis geht es meist um die Aufrechnung zwischen Geldforderungen:

Gegen Geldforderungen, die der andere hat, werden eigene Geldforderungen aufgerechnet. Soweit Ihre eigene Forderung reicht und berechtigt ist, bringt sie die Forderung des Anderen zum Erlöschen.

Beispiel

Sie haben eine eine Betriebskostenabrechnung erhalten, wonach Sie 480,00 € nachzahlen müssen. Sie haben aber wegen eines Schadens an Ihren Sachen vom Vermieter Schadenersatz verlangt von 370,00 €. Wenn aufgerechnet wird, dann ist die Nachzahlungsverpflichtung um 370,00 € geringer geworden, beträgt also nur noch 110,00 €, Ihre Schadenersatzforderung ist dagegen vollständig erloschen.

Aufrechnung - Außergerichtlich oder im Prozess

Es kann außergerichtlich aufgerechnet werden oder auch im Prozess.

Als Mieter selbst eine Aufrechnung durchführen

Es gibt einiges zu beachten, wenn Sie selbst eine Aufrechnung durchführen wollen. 

Die Aufrechnung kann gefährlich sein: Ob Ihre Aufrechnung zu Recht erfolgte, wird womöglich erst viel später entschieden. 

Als Mieter mit der laufenden Miete Forderungen gegen den Vermieter aufrechnen

Besonders sorgfältig muss geprüft werden, bevor Sie gegen laufende Mietzahlungsverpflichtungen aufrechnen, z.B. wegen angenommener Mietminderungsansprüche oder wegen Schadenersatzforderungen, die Sie eventuell gegen den Vermieter haben, oder wegen einer vorgenommenen Ersatzvornahme.

Wenn am Ende (in einem Gerichtsstreit) Ihre Gegenforderungen als unberechtigt angesehen werden, dann sind Sie Miete schuldig geblieben. Wenn die Vermieterseite kündigt, oder gekündigt hat, dann kann eine Kündigung wegen Mietschulden auch gerichtlich bestätigt werden.



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