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Besichtigung der Mietwohnung - Grund, wer darf Zutritt verlangen?

Hat der Vermieter einen tatsächlichen Grund für eine Wohnungsbesichtigung, so kann er Zutritt für die Besichtigung der Wohnung verlangen. Der Grund ist Mietern mitzuteilen.

Besichtigung der Mietwohnung  durch Vermieter - ein sachlicher Grund muss vorliegen

Die Wohnung ist geschützter Raum für die Mieter. Will der Vermieter sie besichtigen, dann muss er einen sachlichen Grund nennen. Er kann für die Besichtigung auch einen geeigneten Vertreter bestimmen, z.B. den Hausverwalter. 

Hinweis


Von einem Münchener Gericht wurde ein Urteil gesprochen, das davon abweicht: 
Wohnung besichtigen - alle fünf Jahre für Vermieter möglich

Sachliche Gründe des Vermieters für die Besichtigung der Mietwohnung

Je nach Anlass der Besichtigung kann der Vermieter Dritte hinzuziehen, z.B. Handwerker, Architekten, Sachverständige.

  • Kommt der Vermieter nicht selbst, dann können Mieter von den Personen, die für den Vermieter kommen, die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verlangen.
    Für die Hausverwaltung bzw. den Verwalter wird oft schon beim Abschluss des Mietvertrages die Vollmacht vorgelegt und dem Mietvertrag beigefügt, so dass dann der Verwalter oder ein Mitarbeiter der Hausverwaltung, bei Vorliegen eines berechtigten Grundes, besichtigen darf.
  • Auch ein Schreiben des Vermieters, bzw. der Auftrag des Vermieters, dass eine Person bzw. Firma für eine Besichtigung (z.B. wegen einer Reparatur oder wegen eines Schadens usw.) beauftragt ist, reicht aus. 
Hinweis


Bringt der Vermieter eine Person mit, die in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Besichtigungsgrund steht ("sachunkundige Person"), dann kann der Mieter dieser Person den Zutritt zur Wohnung verweigern, so ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth.

Mieter können und sollten, wenn zum Besichtigungstermin fremde Personen kommen, immer nachfragen, um wen es sich handelt, und dies ggf. notieren.

Hausrecht und Hausfrieden müssen Vermieter, Verwalter beachten 

Mängel der Mietwohnung sind ein Besichtigungsgrund

Ist Anlass der Besichtigung ein vom Mieter mitgeteilter Mangel,

  • dann kann der Vermieter nicht verlangen, dass die gesamte Wohnung besichtigt wird, sondern nur der Raum oder die Räume, wo sich der Mangel zeigt (auch zusammen mit fachkundigen Personen).

Kaufinteressenten oder Mietinteressenten wollen die Wohnung besichtigen

Kaufinteressenten oder Mietinteressenten sind im Regelfall nur in Begleitung des Vermieters oder des beauftragten Maklers zutrittsberechtigt,

  • es sei denn, der Vermieter hat die Interessenten ausdrücklich zur Besichtigung ermächtigt - Mieter können verlangen, dass Ihnen diese Ermächtigung / Vollmacht im Original vorgelegt wird.

In solchen Fällen muss der Vermieter außerdem diese Personen vorab namentlich benennen.

In diesem Fall können Sie sich dann ggf. Personaldokumente zeigen lassen, um prüfen zu können, ob die Personen die sind, die angekündigt wurden: 
Wohnungsbesichtigung durch Vermieter, Makler, Interessenten

Hinweis


Wenn es möglich ist, bzw. sowieso schon Gründe vorliegen, dann sollten Sie dafür sorgen, dass bei der Besichtigung eine Person Ihres Vertrauens als Zeuge zugegen ist.


Redaktion


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