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Schaden bei Rückgabe der Wohnung - Vermieter beweispflichtig
Stellt der Vermieter bei Rückgabe der Wohnung einen Schaden fest, dann ist er beweispflichtig, muss möglicherweise belegen, dass der Zustand schlechter ist als am Anfang des Mietverhältnisses, der Mieter Schäden verursacht hat.
Für Schäden, die der Mieter während der Mietzeit verursacht hat, besteht die Pflicht zum Schadenersatz.
Rückgabe der Wohnung - Vermieter stellt Schäden fest
Am Ende der Mietzeit, bei Rückgabe der Wohnung, wird vom Vermieter meist ein Übergabeprotokoll gefertigt.
Das Übergabeprotokoll bei Rückgabe der Wohnung
Häufig wird bei dieser Rückgabe sehr viel genauer geschaut, ob irgendwelche Schäden oder Defekte vorhanden sind, als zu Beginn oder während des Laufs der Mietzeit.
Wohnungsrückgabe - Vermieter verlangt Schadenersatz wegen Schäden in der Wohnung
Werden Schäden festgestellt, kann der Vermieter Schadenersatz vom Mieter verlangen, allerdings nur dann, wenn dieser den Schaden verursacht und auch verschuldet hat, § 276 BGB.
- Mit solchen Forderungen müssen Sie sich als Mieterin oder Mieter sorgfältig auseinandersetzen.
Schaden vom Mieter nicht immer zu zahlen
Schaden wird bei der Rückgabe der Wohnung festgestellt - aber wer hat ihn verursacht?
Ein Vermieter stellte bei der Rückgabe der Wohnung Schäden fest: Die Türzargen waren beschädigt, die Zimmertüren schlossen schlecht, die Wohnungstür war beschädigt, mehrlagige Tapeten waren vorhanden und Wandfliesen. So wurde das vom Vermieter in einem Übergabeprotokoll festgehalten, und der Mieter wurde zur Reparatur aufgefordert.
Der Mieter erwiderte, er habe den Zustand der Wohnung nicht verändert, die verzogenen Türzargen seien wohl auf Arbeiten in der darunter liegenden Wohnung zurückzuführen; der Schaden an der Wohnungstür sei durch einen Einbruchsversuch entstanden.
Schaden an der Wohnung: Ersatzpflicht nur bei Verschulden des Mieters
Oft geben sich Gerichte damit zufrieden, dass ein Schaden in dem anfangs bei Vermietung der Wohnung erstellten Übergabeprotokoll nicht verzeichnet ist, sehen dann den Mieter als Verursacher an. Dann sollte der Mieter zumindest erklären, welche anderen Ursachen er sieht, wie hier geschehen.
Vermieter muss Schaden in der Wohnung beweisen, muss den Anfangszustand belegen
Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied durch Urteil vom 31.5.2016 (Az. 211 C 348/15), dass der Vermieter keinen Schadenersatz verlangen kann.
- Der Vermieter müsse darlegen und beweisen, wie der Zustand der Wohnung bei Beginn der Mietzeit war.
- Dass in einer zu Beginn des Mietvertrags gefertigten "Wohnungsbeschreibung" keine Mängel angegeben seien, reiche nicht aus. Wenn der Vermieter - wie hier - die Immobilie erst später erworben habe, müsse er sich um entsprechende Informationen bemühen.
Das Landgericht Essen hat in einem Hinweisbeschluss vom 30.6.2016 (Az. 15 S 99/16 ) die Berufung des Vermieters als offensichtlich unbegründet angesehen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Vermieter tatsächlich bestehende, vom Mieter verursachte Schäden beseitigen und Schadenersatz vom Mieter verlangen, ohne vorher eine Frist zu setzen.
Schaden durch Mieter - Vermieter muss keine Frist für Beseitigung geben
Achten Sie bei der Rückgabe der Wohnung darauf, dass Sie selbst den Zustand der Wohnung sorgfältig - und möglichst mit Fotos und Zeugen - feststellen.
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