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Unwetter, Naturkatastrophe - extremer Schaden am Haus und Wohnung 

Ein Unwetter kann am Haus, in einer Mietwohnung, extreme Schäden verursachen. Es macht einen Unterschied, ob es sich um Schäden wegen eines "normalen" Unwetters, oder um einen Schaden wegen einer Naturkatastrophe handelt - eine Naturkatastrophe kann zu einem Totalschaden, zur Unbewohnbarkeit von Haus und Wohnung führen - für Mieter ergeben sich viele Fragen.

Unwetter - Verletzung von Obhutspflichten - Schadenersatzforderungen

Bei Unwetter müssen Mieter darauf achten, dass die Fenster geschlossen sind, bei einer Hagelwarnung auch vorhandene Rollläden.

Bei Verletzung dieser Obhutspflichten kann im Schadenfall der Vermieter eventuell Schadenersatz verlangen, und auch eine Versicherung kann ggf. die Schadenregulierung ablehnen. 

  • Ob dies berechtigt ist, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden.
  • Der Aufwand, die Wohnung zu sichern, lohnt sich jedenfalls.

Unwetterschaden an der Wohnung - Wasserschäden durch Unwetter müssen Vermieter beheben

Sind durch Starkregen, durch Hagel oder auch Sturm Schäden an der Wohnung eingetreten, muss der Vermieter diese beseitigen. 
Instandhaltung Haus, Reparatur Mietwohnung - Pflicht für Vermieter 

Hinweis


Eine nicht mehr nutzbare mitvermietete Möblierung, Einrichtung (z.B. Einbauküche mit Geräten) oder auch mitvermietete Bodenbeläge muss der Vermieter wieder herstellen.

Der Vermieter regelt Schäden an der Bausubstanz (weil z.B. Wände in der Wohnung durchfeuchtet, neu zu verputzen sind) über die Gebäudeversicherung.

Hinweis


Mietminderung wegen eines Unwetterschadens - Wasserschaden

Ist die Wohnung wegen Unwetterschäden (oftmals ein Wasserschaden) nur noch eingeschränkt nutzbar, dann kommt eine Mietminderung in Betracht.

Unwetterkatastrophe zerstört Mietwohnung - Totalschaden - Wohnen nicht mehr möglich

Eine Unwetterkatastrophe kann das Haus, die Wohnung so stark schädigen, dass das Wohnen nicht mehr möglich ist, sogar nur noch der Abriss des Hauses bleibt.

Möglich ist ebenfalls, das eine Reparatur der Schäden für den Vermieter wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

  • Der Vermieter kann den Mietvertrag nicht mehr erfüllen.
  • Ist das Wohnen wegen einer starken Zerstörung nicht mehr möglich, dann ist das Mietverhältnis beendet, die Miete ist nicht mehr zu zahlen.
  • Das Mietver­hältnis endet, ohne dass der Mieter kündigen muss.

Naturkatastrophe zerstört das Haus, die Wohnung - steht dem Mieter eine Ersatzwohnung zu?

Der Vermieter muss keine Ersatzwohnung stellen, es sei denn, er hätte eine in seinem Wohnungsbestand.

Besteht diese Möglichkeit nicht, dann endet das Mietverhältniss automatisch.

Hochwasserschaden - Schlamm und Wasser in der Wohnung - fristlos Mietvertrag kündigen

Ein starker Hochwasserschaden kann dazu führen, dass Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen können.

Ist Schlamm (mit Fäkalien) in die Wohnung eingedrungen, dann kann die Wohnung wegen Gesundheitsgefährdung fristlos gekündigt werden.

Extremes Hochwasser, Naturkatastrophe - können Mieter Schadenersatz verlangen?

Für eine Naturkatastrophe haftet der Vermieter in der Regel nicht.

Hinweis


Es kann eine Ausnahme geben, die im Einzelfall einer rechtlichen Prüfung bedarf.

  • Die Lage des Hauses in einem hochwassergefährdeten Gebiet könnte zu einer Haftung des Vermieters führen, wenn der Vermieter, trotz Kenntnis einer bestehenden Hochwassergefahr, die Mieter bei Abschluss des Mietvertrages nicht darauf hingewiesen hat. 

Unwetter, Starkregen verursacht Schäden an Sachen des Mieters

Für Schäden an den Sachen des Mieters haftet der Vermieter grundsätzlich nicht, es sei denn, den Vermieter trifft ein Verschulden. 
Wasserschaden Starkregen - Schaden an Sachen, Hausrat des Mieters 




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