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Können Mieter Hausangestellte in die Wohnung einziehen lassen?
Sie dürfen Hausangestellte wie z.B. eine Haushälterin, ein Kindermädchen (Aupair) auch ohne Erlaubnis des Vermieters in Ihre Mietwohnung aufnehmen.
Hausangestellte bilden einen Teil des Haushaltes, den der Vermieter akzeptieren muss
Sie müssen dem Vermieter aber die Aufnahme eines Hausangestellten anzeigen, mitteilen, wenn dieser auf Dauer bei Ihnen wohnt.
Hausangestellte in die Wohnung aufnehmen - Vermieter kann dies nur selten ablehnen
Ihr Recht, Hausangestellte aufzunehmen, besteht nicht
- bei einer Überbelegung der Wohnung:
Überbelegung einer Mietwohnung - was bedeutet das eigentlich? - wenn der konkrete Hausangestellte ausnahmsweise für den Vermieter nicht zumutbar ist. Dies muss der Vermieter begründen. Es reicht also nicht, dass er sagt, Frau / Herr Sowieso passt mir nicht.
- Ihr Vermieter muss die Gründe darlegen und beweisen, aus denen sich für ihn ausnahmsweise die Unzumutbarkeit ergibt.
Käme es zum Streit, dann entscheiden die Gerichte in dem eine umfassende Abwägung der Interessen zwischen den Parteien vorgenommen wird.
Ein wichtiger Grund, der gegen die Aufnahme sprechen kann, könnte bestehen, wenn schon erhebliche Störungen, Belästigungen von der Person gegenüber anderen Mietern oder gegenüber dem Vermieter ausgegangen sind.
Sie können aber in einem solchen Fall selbstverständlich einen anderen — für den Vermieter zumutbaren — Hausangestellten aufnehmen.
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