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Ratgeber Untervermietung
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Mieter unbekannt verzogen - Vermieter kann Forderungen durchsetzen
Teilt ein Mieter beim Auszug aus der Wohnung seine neue Anschrift dem bisherigen Vermieter nicht mit, dann ist der ehemalige Mieter keineswegs vor Forderungen des Vermieters sicher. Unbekannt verzogen schützt nicht vor Forderungen des Vermieters.
Vermieter kann Anschriftenermittlung für unbekannt verzogenen Mieter machen
Vermieter scheuen - insbesondere bei hohen Forderungen (Schadenersatz für unterlassene Renovierungsarbeiten, Klage auf Zahlung offener Forderungen wegen Mietrückständen, Betriebskosten etc.) - oft keine Kosten und Mühen, die neue Anschrift des ausgezogenen Mieters zu ermitteln.
- An diese Anschrift wird die Klage dann zugestellt.
Mietvertragsende - Vermieter die neue Anschrift, Adresse nennen?
Forderungen des Vermieters - Anschrift des ausgezogenen Mieters nicht zu ermitteln
Forderungen können bereits bestehen (z.B. Mietschulden) oder neu entstehen, z.B. eine Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung.
Gelingt die Anschriftenermittlung nicht (entsprechende Anstrengungen und Nachweise muss der Vermieter dem Gericht vorlegen), kann der Vermieter trotzdem versuchen, seine Forderungen durchzusetzen.
- Der Vermieter kann eine Klage einreichen und die öffentliche Zustellung der Klage bei Gericht beantragen:
Öffentliche Zustellung einer Klage - unbekannte Anschrift des Mieters
Öffentliche Zustellung einer Klage an unbekannt verzogenen Mieter
Wichtig: Jede Klageerhebung hemmt die Verjährung. Im Rahmen der öffentlichen Zustellung wird im zuständigen Amtsgericht ein Aushang angebracht.
Unbekannte Anschrift eines ehemaligen Mieters - Zustellung einer Klage durch Aushang
Zugestellt ist eine Klage des Vermieters gegen den ehemaligen bzw. unbekannt verzogenen Mieter, wenn seit dem Aushang ein Monat vergangen ist.
- Dies ist auch der Fall, wenn dem Mieter nichts bekannt war von einer öffentlichen Zustellung.
Mieter reagiert nicht auf die öffentliche Zustellung - Versäumnisurteil
- Hat der Mieter auf den Aushang nicht reagiert, so ergeht ein Versäumnisurteil.
- Wird gegen das Versäumnisurteil kein form - und fristgerechter Einspruch eingelegt, dann wird das Urteil rechtskräftig: Einspruch gegen Versäumnisurteil
Räumungsklage gegen Mieter einer Mietwohnung - öffentliche Zustellung einer Klage
Auch eine Räumungsklage ist durch die öffentliche Zustellung möglich.
Ein rechtskräftiges Urteil verjährt erst in 30 Jahren.
So lange kann der frühere Vermieter immer wieder Versuche unternehmen aus dem Urteil gegen seine(n) früheren Mieter zu vollstrecken.
- Bedenken sollten Mieter auch, dass eine Abrechnung und Rückzahlung einer geleisteten Kaution nicht erfolgt, oder die Kaution mit offenen Forderungen des Vermieters verrechnet wird.
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Redaktion
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