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Gesundheitsschaden - Verletzung des Mieters, Angehörige, Besucher

Wenn Ihnen als Mieter, Ihren Angehörigen oder Besuchern in der Wohnung oder auf dem Grundstück eine Gesundheitsverletzung zustößt, kann der Vermieter, der Verwalter, ein anderer Beauftragter des Vermieters oder auch ein Nachbar zum Schadenersatz verpflichtet sein.

Unfall mit Gesundheitsschaden auf dem Grundstück eines Mietshauses, einer Wohnanlage

Beispiele:
Ihr Untermieter oder Sie selbst stürzt im Hof des Hauses auf rutschigem Laub;

der nicht angeleinte Hund Ihres Wohnungsnachbarn beisst im Treppenhaus Ihre Besucherin oder Sie selbst.

Hinweis


Besonderheiten gelten, wenn der Schaden von einem anderen Mieter (Nachbar) verursacht worden ist: 
Schadenersatz - ein Nachbar als Mieter hat den Schaden verursacht? 

Gesundheitsschaden - Mieter muss zur Verletzung und Geschehen Beweise sichern

Achten Sie hier zunächst darauf, dass die genauen Umstände geklärt und festgehalten werden, insbesondere muss möglichst rasch festgestellt werden, welche Gesundheitsschäden eingetreten sind (ärztliche Atteste), und ob es Zeugen für den Hergang der Schädigung gibt.

Hinweis


Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ist nicht einfach: 
Als Mieter einer Mietwohnung Schadenersatzanspruch durchsetzen

Gesundheitsschaden - der Geschädigte hat ein Verschulden gegenüber Verursacher zu beweisen

Der Geschädigte muss erklären, und im Streitfall auch beweisen, welche Ursache zu dem Schaden geführt hat, wer für diese Ursache verantwortlich ist (also der Schädiger ist), und dass diesen Schädiger auch ein Verschulden trifft: 
Schadenersatz - Wann liegt ein Verschulden vor? 

Forderung wegen Schadenersatz - Höhe des Schadens muss bewiesen werden

Es kann auch schwierig sein, festzustellen und zu beweisen, wie groß der Schaden ist: 
Als Mieter die Höhe eines Schadens feststellen 

Nehmen Sie in jedem Fall fachlichen Rat in Anspruch!




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