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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Schadenersatz als Mieter bekommen - Höhe des Schadens feststellen
Wollen Mieter einen Schaden ersetzt haben, so muss zu beweisen sein, wer den Schaden verursacht hat bzw. verantwortlich ist, und die Höhe des Schadens muss festgestellt werden.
Als Mieter Schadenersatz bekommen - Verschulden des Vermieters
Es kommt vor, dass Mieter vom Vermieter Schadenersatz fordern können. Dann kommt es darauf an, dass den Vermieter ein Verschulden an dem eingetretenen Schaden trifft.
Verschulden des Vermieters - Schadenersatz für Mieter
Der Vermieter war informiert, dass das Dach des Hauses undicht ist, war auch zur Beseitigung des Mangels aufgefordert.
Durch die Untätigkeit des Vermieters kommt es zu einem Wasserschaden an Sachen des Mieters, weil der Vermieter nicht für die Behebung des Schadens am Dach sorgte.
Mieter hat Kosten wegen eines Schadensereignisses - Kostenersatz fordern
Geschädigte müssen im Ernstfall nachweisen, an welche Schäden entstanden sind, und auch welche Aufwendungen als Folgekosten des Schadens unvermeidbar waren.
- Mieter haben eine Pflicht zur Schadensminderung:
Schaden - Pflicht zur Schadensminderung für Mieter
Fotos als Beweismittel im Streit mit dem Vermieter
Fotos sind kein gesetzlich zugelassenes Beweismittel:
Foto als Beweismittel vor Gericht - Streit mit dem Vermieter ,
Sie helfen manchmal - als Beweis taugen sie nur, wenn auch ein Zeuge (je nach Fall eine sachkundige Person) vorhanden ist, die bestätigen kann, dass es in der Realität genauso aussah wie auf dem Foto.
Schadenersatz bekommen - wie den Wert, die Höhe des Schadens bestimmen?
Die Höhe des Schadens muss vom Geschädigten dargelegt werden, notfalls zu beweisen sein. Es sollten frühzeitig Beweise für den Wert zusammengetragen werden.
- Es sind Beweise zu sichern, was beschädigt bzw. zerstört worden ist. Beschädigte Sachen sollten daher erst entsorgt werden, wenn der Sachverhalt zum Schaden geklärt ist.
Beweismittel im Mietprozess - wie kann ich das beweisen?
Für die Feststellung der Schadenshöhe ist unterschiedlich vorzugehen
- bei Sachschäden:
Als Mieter die Höhe eines Sachschadens feststellen - bei Vermögensschäden,
- bei Personenschäden (Gesundheitsverletzung).
Der Wert einer zerstörten Sache kann vielleicht durch die Kaufquittung belegt werden.
- Aber:
Oft besteht nur Anspruch auf einen Schadenersatz zum Zeitwert, wenn eine ältere Sache ersetzt werden muss, nicht repariert werden kann.
Vertretbare Reparaturkosten, die nicht gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz verstoßen (z.B. eine Reparatur ist teurer als eine Ersatzbeschaffung), sind zu 100 Prozent als Schaden erstattungsfähig.
Mit Handwerker oder Sachverständigem die Höhe des Schadens feststellen
Ein guter Handwerker kann einen Sachschaden genau feststellen, und sollte dann, z.B. in einem detaillierten Kostenvoranschlag, die Kosten für eine Reparatur angeben:
Kostenvoranschlag kann für Mieter ein Beweis sein.
Manchmal ist es auch erforderlich, durch ein selbst in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten (Privatgutachten), den Wert des eingetretenen Schadens für eine Schadenersatzforderung zu bestimmen. Hierzu sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, nicht einfach ein Gutachten in Auftrag geben:
Privatgutachten als Beweismittel im Streit mit Vermieter
Feststellung eines Gesundheitsschadens - Schmerzensgeld als Mieter bekommen
Bei Gesundheitsschäden ist eine möglichst schnelle Feststellung durch einen Arzt sehr wichtig.
Welcher Gesundheitsschaden überhaupt eingetreten ist, kann meist ein Arzt diagnostizieren und darüber ein Attest - also eine ärztliche Bescheinigung - ausschreiben:
Gesundheitsgefährdung, Gesundheitsschäden - Attest eines Arztes
Aber der Schädiger kann nicht die Gesundheit wieder herstellen. Hier geht es immer um die Kosten, die dafür entstehen, dass andere dies bewerkstelligen.
Heilbehandlungskosten lassen sich belegen, oder auch die Dauer eines Arbeitsausfalles, schwieriger wird es bei psychischen Beeinträchtigungen und Einschränkungen.
Schmerzensgeldansprüche sind in Deutschland nur bei Gesundheitsschäden möglich, und sie sind in fast immer sehr niedrig.
Wenn ein Gericht überhaupt einen Anspruch für gegeben hält, bestimmt es selbst die angemessene Höhe.
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