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Mieter ist Sachschaden entstanden - Höhe des Schadenersatzes
Will man als Mieter Schadenersatz erhalten, so ist die Voraussetzung für jede gesetzliche Schadenersatzpflicht ist, dass ein Schaden entstanden ist, dass klar ist, wer ihn verursacht hat, dass für das auslösende Ereignis ein Verschulden vorliegt, und die Höhe des Schadenersatzes festgestellt werden kann.
Mieter will Schadenersatz für entstandenen Sachschaden - nur für eigene Sachen
Wollen Sie als Mieterin oder Mieter Schadenersatz für Sachschaden verlangen, ist zunächst mal erforderlich, dass ein Schaden an Ihren Sachen entstanden ist. Für Schäden, die an fremdem Eigentum entstanden ist, kann normalerweise nur der Eigentümer Schadenersatz verlangen.
- Das gilt auch für Schäden an den Mieträumen - denn die sind ja Eigentum des Vermieters.
Anders kann es sein, wenn Mieter die Renovierungspflicht übernommen haben, und Tapeten oder Anstriche zerstört sind.
Schadenersatz für Mieter - Verursacher und Verschulden feststellen
Weitere Voraussetzung für Schadenersatzansprüche ist, dass sich feststellen lässt, wer Verursacher der Schäden ist, und ob diesen Verursacher ein Verschulden trifft.
- Der Vermieter haftet für Sachschäden, die beim Mieter entstehen, nur dann, wenn er das Eintreten des Schadens mindestens mitverschuldet hat, siehe z.B. § 536 a BGB.
Ein plötzlicher, nicht vorhersehbarer Wasserrohrbruch oder das Eindringen von Regenwasser bei einem Unwetter verpflichtet den Vermieter nicht zum Schadenersatz am beschädigten Hausrat der Mieter.
Anders aber, wenn dem Vermieter bekannt war, dass die Rohre marode sind, oder das Dach schon länger schadhaft ist.
Mieter hat Schadenersatzforderung - Höhe des Schadens feststellen
Wer einen Schaden ersetzt haben will, muss auch die Höhe des Schadens darlegen und notfalls beweisen.
- Zunächst muss also festgestellt werden, und es müssen frühzeitig Beweise dafür gesichert werden, was überhaupt beschädigt worden ist.
- Fotos sind kein gesetzlich zugelassenes Beweismittel.
Sie helfen aber manchmal, und können ein Beweis sein, wenn auch ein Zeuge — möglichst eine sachkundige Person — bestätigen kann, dass es in der Realität genauso aussah wie auf dem Foto. - Dann muss die Höhe des Schadens festgestellt werden, denn meist wird Schadenersatz in Geld geleistet.
Schadenersatz - wie als Mieter den Wert einer zerstörten, beschädigten Sache feststellen?
Der Wert einer zerstörten Sache kann vielleicht durch die Kaufquittung belegt werden.
Ein guter Handwerker kann einen Sachschaden genau feststellen, und schriftlich niederlegen, z.B. in einem detaillierten Kostenvoranschlag, was eine Reparatur, Austausch einer Sache kostet: Kostenvoranschlag kann für Mieter ein Beweis sein - Mietrecht
Manchmal kann es erforderlich sein, selbst ein Sachverständigengutachten (Privatgutachten) in Auftrag zu geben.
Weitere Hinweise:
Feststellung der Höhe eines Schadens als Mieter einer Mietwohnung
Z.B. Rohrbruch - Schaden an Hausrat, Sachen des Mieters
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