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GbR als Vermieter einer Wohnung - Namen, Adresse der Gesellschafter

Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts  - eine GbR -  Vermieter der Wohnung, dann haben Mieter Anspruch darauf, dass ihnen die Namen und Anschriften der Gesellschafter mitgeteilt werden.

GbR als Vermieter einer Wohnung - Mieter hat Anspruch auf Auskunft zu Gesellschaftern

Egal, ob schon im Mietvertrag eine GbR als Vermieterin eingetragen ist, oder später durch Kauf der Immobillie in den Mietvertrag der Wohnung eintritt, den Mietvertrag dadurch mit allen Rechten und Pflichten übernimmt, Vermieter wird:

  • Mieter haben einen Anspruch darauf, zu wissen, wer ihr Vertragspartner ist.
  • Es kann sehr wesentlich sein, die Namen und Anschriften aller Gesellschafter zu kennen, erst recht, wenn es auf einen Konflikt zuläuft, gar ein Prozess bevorsteht.

Als Mieter die Namen und Anschriften der GbR-Gesellschafter erfahren

Liegen diese Informationen nicht vor, oder gibt es Anlass zu zweifeln, dass diese noch aktuell sind, dann können Mieter beim Verwalter (dies ist manchmal ein Gesellschafter der GbR) oder einer beauftragten Verwaltung Auskunft verlangen.

Für die Beantwortung setzen Mieter eine angemessene Frist

Im Falle der Nichterteilung können Mieter Klage auf Auskunft gegenüber der von der GbR bevollmächtigten Verwaltung oder dem geschäftsführenden Gesellschafter erheben:
Klage auf Auskunft gegen geschäftsführenden Gesellschafter.

  • Handelt es sich bereits um eine sogenannte eGbR, dann können Mieter die Namen und Anschriften der Gesellschafter durch das öffentliche Register erfahren.

Die eGbR als Vermieter - seit 01.01.2024 gibt es die neue eGBR

Seit dem 01.01.2024 kann eine GbR im neuen eGbR-Register eingetragen werden. Es besteht für bereits bestehende GbRs keine Verpflichtung, sich als eGbR in dieses Gesellschaftsregister einzutragen - nur durch Eintrag in dieses Register wird eine GbR zur eGbR.

Mit Eintragung einer bestehenden GbR in das eGbR-Register hat eine GbR die Pflicht, die wirtschaftlich Berechtigten offenzulegen. 

Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die GbR als Vermieter von Wohnungen

Bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH, KG, AG) gibt es einen Gesellschaftsnamen und eine Eintragung im Handelsregister, aus dem auch ersichtlich ist, wo die Gesellschaft ihren Sitz, also ihre offizielle Adresse hat.
Gesellschaft, Firma als Vermieter.

Anders ist es bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Sie kann zwar einen Namen haben (z.B. N.-Straße GbR oder Meier und Freunde GbR), aber sie besteht rechtlich nur aus den Personen, die sich zusammengetan haben. Wobei diese "Personen" auch weitere Gesellschaften sein können.

  • In einer GbR haftet jeder Gesellschafter mit seinem Vermögen für die Schulden der Gesellschaft.
    Das Gesellschaftsvermögen - z.B. die Immobilie - gehört allen gemeinsam.
  • Vertreten wird die GbR grundsätzlich durch alle Gesellschafter. Dies kann jedoch durch den Gesellschaftsvertrag anders bestimmt werden, z.B. dass nur die Person X und Y als Gesellschfter die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach Außen vertreten. 

GbR als Vermieter für Wohnungen - kein Handelsregistereintrag, Änderungen ohne Notar

Nach wie vor muss eine bestehende GbR nicht im neuen Handelsregister als eGbR eingetragen werden. Ist sie es nicht, dann kann der Gesellschaftsvertrag jederzeit geändert werden, ohne besondere Förmlichkeiten einzuhalten.

  • Es können auch jederzeit Gesellschafter eintreten oder aus der Gesellschaft ausscheiden.
  • Gesellschafterversammlungen und Beschlüsse müssen insbesondere nicht von einem Notar aufgenommen werden, so dass auch das Datum einer Änderung und der Gesellschafterbestand nicht amtlich dokumentiert wird.



Redaktion


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