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GbR als Vermieter einer Wohnung - Namen, Adresse der Gesellschafter
Mieter haben Anspruch darauf, dass ihnen die Namen und Anschriften der Vermieter mitgeteilt werden. Das gilt auch, wenn es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts - eine GbR - handelt, die Wohnungen vermietet.
GbR als Vermieter einer Wohnung - Mieter hat Anspruch auf Auskunft zu Gesellschaftern
Egal, ob schon im Mietvertrag eine GbR als Vermieterin eingetragen ist, oder später durch Kauf der Immobillie in den Mietvertrag der Wohnung eintritt, Vermieter wird:
- Der Mieter hat einen Anspruch darauf, zu wissen, wer sein Vertragspartner ist.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Vermieter von Mietwohnungen
Bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH, KG, AG) gibt es einen Gesellschaftsnamen und eine Eintragung im Handelsregister, aus dem auch ersichtlich ist, wo die Gesellschaft ihren Sitz, also ihre offizielle Adresse hat.
Gesellschaft, Firma als Vermieter
Anders ist es bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Sie kann zwar einen Namen haben (z.B. N.-Straße GbR oder Meier und Freunde GbR), aber sie besteht rechtlich nur aus den Personen, die sich zusammengetan haben. Wobei diese "Personen" wiederum auch weitere Gesellschaften sein können.
- In einer GbR haftet jeder Gesellschafter mit seinem Vermögen für die Schulden der Gesellschaft.
Das Gesellschaftsvermögen - z.B. die Immobilie - gehört allen gemeinsam.
GbR als Vermieter für Wohnungen - kein Handelsregistereintrag, Änderungen ohne Notar
Eine GbR muss nicht im Handelsregister eingetragen werden, und sie kann ihren Gesellschaftsvertrag jederzeit ändern, ohne besondere Förmlichkeiten einzuhalten. Es können auch jederzeit Gesellschafter eintreten oder aus der Gesellschaft ausscheiden.
- Gesellschafterversammlungen und Beschlüsse müssen insbesondere nicht von einem Notar aufgenommen werden, so dass auch das Datum und der Gesellschafterbestand nicht amtlich dokumentiert wird.
Deshalb kann es wesentlich sein, die Namen und Anschriften aller Gesellschafter zu kennen, erst recht, wenn es auf einen Konflikt zuläuft, gar ein Prozess bevorsteht.
Liegen diese Informationen nicht vor, oder gibt es Anlass zu zweifeln, dass diese noch aktuell sind, dann können Sie als Mieterin oder Mieter beim Verwalter - einer beauftragten Verwaltung oder dem mit der Verwaltung beauftragten Gesellschafter - Auskunft verlangen. Für die Beantwortung setzen Sie eine angemessene Frist.
Im Falle der Nichterteilung können Mieter Klage auf Auskunft gegenüber der von der GbR bevollmächtigten Verwaltung oder dem geschäftsführenden Gesellschafter erheben:
Klage auf Auskunft gegen geschäftsführenden Gesellschafter
Nehmen Sie frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch!
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Redaktion
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