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Gesellschaft, Firma als Vermieter von Wohnungen - Einzelheiten
Nicht immer ist der Vermieter eine einzelne Person, sondern auch Gesellschaften können Vermieter sein. Die gängigsten Vermietergesellschaften nach deutschem Recht sind die
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
- die GmbH,
- die Kommanditgesellschaft,
- die GmbH & Co. KG,
- die offene Handelsgesellschaft (OHG)
- und die Aktiengesellschaft.
Diese Gesellschaften sind rechtlich mehr oder minder unabhängig davon, welche Personen im Einzelnen beteiligt sind, sie haben eine eigene Rechtspersönlichkeit. Weitere Einzelheiten unter den vorstehenden Links.
- Eine Erbengemeinschaft dagegen wird rechtlich behandelt wie eine Gruppe von Einzelpersonen.
Ausländische Gesellschaften, Firmen als Vermieter
Auf dem deutschen Vermietungsmarkt treten auch Gesellschaften ausländischen Rechts auf, wie
die Limited,
die S.a.r.l.
oder die Europäische Gesellschaft (SE).
Häufig weiß man als Mieter nicht, wer sich hinter einer solchen Gesellschaft verbirgt, wer für die Firma handeln darf. Daher kann es sehr wichtig sein, dies in Erfahrung zu bringen, z.B durch Einsichtnahme in das Handelsregister.
Im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen oder bei Mietvertragsabschluss ist es allerdings von Bedeutung, um welche Gesellschaftsform es sich handelt.
Besonders wichtig ist, welches Gremium oder welche Person (Vorstand, Geschäftsführer etc.) die jeweilige Gesellschaft rechtlich nach außen hin vertritt bzw. vertreten muss.
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