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Haftung für Beauftragte - Bei Arbeiten entsteht ein Schaden
Wer einen anderen beauftragt, haftet grundsätzlich auch für Schäden, die der Beauftragte anrichtet.
Haftung für Beauftragte bei der Vertragserfüllung - Schaden bei Ausführung von Arbeiten
Das gilt jedenfalls, soweit es um die Erfüllung von Vertragspflichten geht:
- Wenn der vom Vermieter für die Heizungsreparatur geschickte Handwerker beim Schweißen ein Loch in Ihren Teppich brennt, haftet dafür der Vermieter.
Haftung für Beauftragte außerhalb der Vertragserfüllung
Wenn sich ein Beauftragter außerhalb der Erfüllung von Vertragspflichten bewegt, kann man sich möglicherweise entlasten mit dem Argument, man habe den Beauftragten sorgfältig ausgesucht und überwacht.
Im Einzelnen ist es gerade bei der Haftung für Beauftragte sehr schwierig, echte Entschuldigungsgründe von bloßen Ausreden zu unterscheiden. Lassen Sie sich gegebenenfalls beraten.
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