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Angefragter Suchbegriff: Verwertungskündigung
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Der Vermieter kann eine Vewertungskündigung aussprechen, wenn er nachvollziehbare Gründe anführen kann, dass er bei Aufrechterhaltung des Mietvertrags an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung seines Eigentums gehindert ist.
Einen in der Praxis eher selten vorkommenden Kündigungsgrund für den Vermieter sieht das Gesetz vor, wenn das bestehende Mietverhältnis den Vermieter an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks hindert und er
Der Vermieter kann mit einer Verwertungskündigung Erfolg haben, wenn das Haus eine schlechte Bausubstanz hat, selbst mit hohen Sanierungskosten nicht auf einen heutigen Anforderungen entsprechenden Stand gebracht werden kann. Kündigung des Mietvertrags
Bei einer Verwertungskündigung, Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen, weil der Vermieter einer Mietwohnung meint, er werde an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert, sind die beiderseitigen Interessen abzuwägen,
Der Vermieter kann eine Kündigung schicken mit der Begründung, die Aufrechterhaltung des Mietvertrags hindere ihn an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Immobilie. Verwertungskündigung - Vermieter muss eine
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass vom Vermieter, der einen Wohnungsmietvertrag wegen wirtschaftlicher Interessen kündigen will, Nachteile von einigem Gewicht dargelegt werden müssen. Wirtschaftliche Interessen - Wohnungskündigung
Sie haben das Recht, der ordentlichen Kündigung  (auch einer Eigenbedarfskündigung oder Verwertungskündigung aus wirtschaftlichen Gründen) des Vermieters zu widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie oder Ihre
Der Vermieter einer Wohnung (von Wohnraum) kann in der Regel das Mietverhältnis nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietvertrages für die Wohnung hat. Gesetz regelt die ordentliche Kündigung der Wohnung
Eine Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarf kann unwirksam sein, wenn die Wohnung für die Bedarfsperson viel zu groß, der Wohnbedarf weit überhöht ist. Kündigung wegen Eigenbedarf ist gesetzlich möglich Der Vermieter kann den
Ordentlich kündigen kann der Vermieter den Mietvertrag für eine Mietwohnung nur, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Es gelten andere Regeln, wenn der Vermieter eine außerordentliche , oder gar eine fristlose Kündigung