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Angefragter Suchbegriff: Verwertungskündigung
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Der Vermieter kann eine Vewertungskündigung aussprechen, wenn er nachvollziehbare Gründe anführen kann, dass er bei Aufrechterhaltung des Mietvertrags an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung seines Eigentums gehindert ist.
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass vom Vermieter, der einen Wohnungsmietvertrag wegen wirtschaftlicher Interessen kündigen will, Nachteile von einigem Gewicht dargelegt werden müssen. Wirtschaftliche Interessen - Wohnungskündigung
Eine Kündigung des Mietvertrags für eine Wohnung durch den Vermieter mit der Begründung, das Haus sei sonst wirtschaftlich schlecht verwertbar, muss hohe Hürden überwinden. Vermietete Wohnungen - Verwertungskündigung immer eine Frage
Der Vermieter kann eine Kündigung für die Wohnung schicken mit der Begründung, die Aufrechterhaltung des Mietvertrags hindere ihn an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Immobilie. Aber was ist, wenn der Vermieter die
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer Kündigung des Vermieters, der angibt, der Mietvertrag stehe einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung im Wege , die Gründe sehr genau zu prüfen sind. Kündigung der Wohnung durch
Der ersatzlose Abriss eines Gebäudes durch den Eigentümer ist normalerweise kein Kündigungsgrund für eine Wohnung wegen wirtschaftlicher Verwertung. Keine angemessene wirtschaftliche Verwertung der Mietwohnung als Kündigungsgrund Das
Wenn der Vermieter kündigt, muss zunächst geprüft werden, ob er eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung ausspricht, oder eine außerordentliche oder fristlose Kündigung , denn es gibt jeweils unterschiedliche Kündigungsgründe. Steht in der
Sie haben das Recht, der ordentlichen Kündigung  (auch einer Eigenbedarfskündigung oder Verwertungskündigung aus wirtschaftlichen Gründen) des Vermieters zu widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie oder Ihre
Eine Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarf kann unwirksam sein, wenn die Wohnung für die Bedarfsperson viel zu groß, der Wohnbedarf weit überhöht ist. Kündigung wegen Eigenbedarf ist gesetzlich möglich Der Vermieter kann den
Ordentlich kündigen kann der Vermieter den Mietvertrag für eine Mietwohnung nur, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Es gelten andere Regeln, wenn der Vermieter eine außerordentliche , oder gar eine fristlose Kündigung



