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Hausfrieden wird durch Fremde gestört - Wohnungsmietrecht
Zu ernsthaften Konflikten im Mietshaus kann es kommen, wenn nicht durch andere Mieter, sondern durch außenstehende Dritte, Fremde, der Hausfrieden gestört wird, z.B.
- Besucher oder Untermieter anderer Mieter des Hauses,
- der Hauswart oder Handwerker
- Mitarbeiter der Hausverwaltung (Hausverwalter):
Hausrecht und Hausfrieden müssen Vermieter, Verwalter beachten
Solche Personen sind zwar nicht an die Hausordnung gebunden, weil sie nicht Mieter im Hause sind, dürfen aber selbstverständlich keine Straftaten begehen und haben immer den Hausfrieden zu wahren und zu respektieren:
Hausfrieden - Jeder ist dazu verpflichtet, darf nicht stören, belästigen
Hausverbot gegenüber Personen aussprechen, die den Hausfrieden stören
- Ansprechpartner für Sie ist auch in einem solchen Fall der Vermieter, der dauerhaft störenden Außenstehenden notfalls ein Hausverbot erteilen kann.
- In Ihrer eigenen Mietwohnung sind Sie selbst "Hausherr", haben das Hausrecht und können das selbst tun:
Hausrecht des Mieters - Was bedeutet das? Hausverbot aussprechen
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