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Mietwohnung - Räume, Flächen des Hauses zur Mitbenutzung

Werden neben der Mietwohnung weitere Räume zur Mitbenutzung vermietet, so gilt dafür grundsätzlich auch der Mietvertrag der Wohnung.

Sind Flächen, Räume vermietet oder nur als Gefälligkeit zur Nutzung an Mieter überlassen?

Werden Räume oder Flächen mitbenutzt und ist darüber nichts ausdrücklich im Mietvertrag oder in einer zusätzlichen Vereinbarung geregelt, so kann zweifelhaft sein, ob der Vermieter sich im Rahmen des Mietvertrags mit einer Erlaubnis zur Nutzung verpflichten und vertraglich binden wollte, oder ob die Mitbenutzung nur als Gefälligkeit gestattet ist.

Beim Vertragsabschluss sollten Sie als Mieterin oder Mieter daher darauf achten, dass klar geregelt wird, was Sie in den zur Mitbenutzung überlassenen Räumen oder Einrichtungen tun dürfen.
Wenn es Unklarheiten gibt, lohnt sich oft die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Vermieter, mit dem Ziel, eine klare Vereinbarung zu erreichen.
Vertragsänderung zum Mietvertrag  - besser schriftlich vereinbart 

Mitbenutzung einer Waschküche und Trockenraum durch Mieter

Auch eine Waschküche oder ein Trockenraum kann mitvermietet sein. Solche Räume werden dann oft gemeinsam von mehreren Mietparteien benutzt. 

In vielen Mietverträgen wird Mietern das Recht zur Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen eingeräumt, z.B. für eine Waschküche und/oder eines Trockenraums.

  • Besteht über die Nutzung eine klare Einbeziehung im Mietvertrag oder in einer zusätzlichen Vereinbarung, dann gilt dafür das Wohnungsmietrecht - Waschküche und Trockenraum gelten dann als Teil der Mietsache, sind mitvermietet. 
  • Ist aber ein Trockenraum oder eine Waschküche im Mietvertrag nicht gesondert erwähnt, dann sind solche Flächen häufig nicht mitvermietet, auch wenn Mieter diese Flächen zuvor jahrelang nutzen konnten.

Vermieter gestattet nicht länger die Nutzung einer Waschküche, eines Trockenraums

  • Ein Vermieter kann die Nutzung widerrufen, wenn nicht vom Mieter nachgewiesen werden kann, dass die Nutzung Vertragsinhalt ist, der Vermieter das Nutzungsrecht an der Waschküche, eines Trockenraums in der Weise verbindlich eingeräumt hat, dass solche Flächen an den Mieter mitvermietet sind.

Nutzung einer Fläche des Mietshauses durch Mieter wird vom Vermieter widerrufen

Eine bisher aus Gefälligkeit gestattete Nutzung kann der Vermieter jederzeit widerrufen.

Umfang der Mitbenutzung - gemeinschaftliche Räume, Gemeinschaftsflächen 

Im Rahmen eines Mietvertrags über eine Wohnung kann z.B. auch vereinbart werden, dass Flächen, z.B. der Garten oder der Hof mitbenutzt werden darf. Häufig wird auch bei ausdrücklicher Einbeziehung in den Vertrag nicht näher geregelt, was Mieter in den mitbenutzten Räumen, Einrichtungen, Flächen tun dürfen.

Besonders wenn der Vermieter ebenfalls im Haus wohnt, kann das Probleme geben, es kann aber auch zu Streitigkeiten mit anderen Hausbewohnern kommen, die vermieden werden sollten.

Beispiele

Darf der Mieter / die Mieterin in dem mitbenutzten Garten sitzen, oder auch etwas pflanzen?

Wie oft darf der Waschraum / Trockenraum benutzt werden?

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Vermietung eines Zimmers - Untervermietung von Räumen, erlaubte Mitbenutzung regeln

Bei der Vermietung eines einzelnen Zimmers gehört meist die Mitbenutzung des Badezimmers dazu, oft auch die Mitbenutzung der Küche. 

Auch hier sollten die Vertragsparteien versuchen, eine klare Vereinbarung zu erreichen, weil Konflikte in diesen Bereichen rasch zum Ärgernis werden, im Rahmen von Untermietverhältnissen schnell zur Kündigung führen können.



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