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Gerichtstermin - persönliches Erscheinen ist angeordnet - was tun?

Hat im Prozess das Gericht für einen Verhandlungstermin das persönliche Erscheinen angeordnet, dann sollten Sie sorgfältig prüfen, wie damit umzugehen ist.

Anordnung des Gerichts - Ladung zum Gerichtstermin - Gründe für persönliches Erscheinen

Gemäß § 141 ZPO soll das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien anordnen, wenn dies zur Sachaufklärung beiträgt.

  • Das Gericht erwartet dann, dass der Mieter / die Mieterin zur Sachaufklärung etwas Wichtiges sagen kann, und möchte sich nicht damit zufriedengeben, dass z.B. der Anwalt im Termin sagt, das wisse er auch nicht genau.
  • Das Gericht ist verpflichtet, auf eine gütliche Einigung hinzuwirken, und möchte nicht, dass z.B. der Anwalt im Termin sagt: Ich kann mir solch eine Einigung vorstellen, muss aber vorher meinen Mandanten fragen.

Darüber hinaus - im Gesetz so nicht genannt - kann das Gericht ein Interesse haben, einen persönlichen Eindruck von den beteiligten Personen zu erhalten, und auch z.B. durch persönliche Ansprache der Beteiligten eine Einigung zu fördern.

Persönliches Erscheinen im Gerichtstermin kann wichtig sein

Taktisch ist es oft sinnvoll, dass Sie als Mieterin oder Mieter persönlich zum Termin gehen, denn das zeigt dem Gericht, dass Sie die Sache ernst nehmen, dementsprechend setzt sich dann vielleicht auch das Gericht näher mit Ihren Argumenten auseinander.

Persönliches Erscheinen zum Prozess, im Gerichtstermin ist nicht möglich

Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht persönlich zum Termin kommen können oder wollen, z.B. weil Sie Urlaub nehmen müssten und am Arbeitsplatz Schwierigkeiten bekommen, können Sie einen Rechtsanwalt (manchmal auch eine andere Person) bevollmächtigen: 
Prozessvollmacht für andere Personen

Diese Person muss dann aber vollständig informiert sein, und muss in einer besonderen Vollmacht ermächtigt sein, auch einen Vergleich abzuschließen: 
Mietrecht - Besondere Prozessvollmacht, § 141 Abs. 3 ZPO 

Aus gesundheitlichen Gründen kann man nicht persönlich am Gerichtstermin teilnehmen

Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an einem Termin teilnehmen, so empfiehlt es sich, sich schriftlich zu entschuldigen.

  • Es kann sein, dass das Gericht noch einen Nachweis (z.B. ärztliches Attest) verlangt.

Persönliches Erscheinen vor Gericht - unentschuldigtes Fehlen beim Termin - Folgen

  • Folgen Sie einer Anordnung des persönlichen Erscheinens nicht, schicken keine Entschuldigung und keinen Vertreter mit Besonderer Vollmacht, dann kann das Gericht ein Ordnungsgeld gegen Sie festsetzen. Das sollten Sie vermeiden.
  • Wenn von Ihrer Seite überhaupt niemand zum Termin geht, kann ohne weiteres ein Versäumnsurteil gegen Sie erlassen werden.

Redaktion


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