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Ausstellen einer besonderen Prozessvollmacht - Â§ 141 Abs. 3 ZPO

Ordnet das Gericht im Mietrechtsstreit das persönliche Erscheinen an, dann reicht es oft aus, einem Bevollmächtigten eine besondere Vollmacht auszustellen, damit diese Person den Termin vor Gericht wahrnimmt.

Ladung zum Gerichtstermin - persönliches Erscheinen ist angeordnet

Das persönliche Erscheinen der Prozesspartei wird meist angeordnet, um die Sache näher aufzuklären. Und es geht auch darum, dass möglichst eine Einigung zwischen den zerstrittenen Parteien herbeigeführt werden kann. 

In der Ladung zum Termin steht dann oft auch z.B.:

"Es reicht aus, wenn die Partei zur Verhandlung einen Vertreter entsendet, der zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklärungen, insbesondere zu einem Vergleichsabschluss, ermächtigt ist, § 141 Abs. 3 ZPO."

Dies nimmt Bezug auf § 141 Absatz 3 der Zivilprozessordnung.

  • Ist das persönliche Erscheinen angeordnet, dann muss besonders sorgfältig geprüft werden, ob es reicht, eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht zum Termin zu schicken. Manchmal muss eine besondere Vollmacht unterschrieben werden.

Persönliches Erscheinen vor Gericht - Bevollmächtigter geht statt Geladenen zum Gerichtstermin

Wenn Sie nicht selbst zum Termin kommen können oder wollen, aber einen Bevollmächtigten schicken können, ist es meist sinnvoll, eine solche besondere Vollmacht auszufüllen.

Gerichtstermin: Persönliches Erscheinen angeordnet - was tun? 

Beachten Sie: Nicht jede Person kann als Bevollmächtigter zum Gericht geschickt werden:
Prozessvollmacht für andere Personen  

Ausstellen einer Prozessvollmacht - besondere Prozessvollmacht immer schriftlich erteilen

Manche Richter verlangen, dass eine schriftliche besondere Prozessvollmacht vorgelegt wird, in der ausdrücklich angegeben ist, dass die Prozesspartei den Bevollmächtigten umfassend informiert und zum Vergleichsabschluss ermächtigt hat.

Umfang einer besonderen Prozessvollmacht - Vollmacht für Rechtsanwalt

Auch wenn Sie in solch einer Vollmacht grundätzlich z.B. Ihren Anwalt ermächtigen, einen Vergleich abzuschließen, können Sie intern mit dem Anwalt vereinbaren, dass ein Vergleich nur unter bestimmten Bedingungen (oder auch gar nicht) abgeschlossen werden soll.


Redaktion


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