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Musterfeststellungsklage im Mietrecht

2018 hat der Gesetzgeber ein neues Klageverfahren eingeführt, die Musterfeststellungsklage. Sie kann auch im Mietrecht nützlich sein.

Musterfeststellungsklage 2018 eingeführt

Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal wurde 2018 ein Gesetz erlassen, das für Verbraucher die Durchsetzung ihrer Rechte verbessern soll, durch eine sogenannte Musterfeststellungsklage.

Musterfeststellungsklage - wer kann klagen?

  • Verbraucherschutzverbände, die bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, können Klage erheben

Um welche Fragen kann es bei der Musterfeststellungsklage gehen?

  • Es geht um Fragen, die eine Vielzahl von Streitfällen in gleicher Weise betreffen
  • Ziel ist ein Urteil, in dem festgestellt wird, dass bestimmte Voraussetzungen für Ansprüche bestehen oder nicht bestehen
  • Daraus soll der Vorteil entstehen, dass diese Fragen nicht mehr in jedem Einzelfall geklärt werden müssen

Wie funkioniert das Verfahren der Musterfeststellungsklage?

  • Für die Einreichung einer Musterfeststellungsklage muss der klagende Verband 10 Kläger vorweisen können, die Klage wird beim Oberlandesgericht (OLG) eingereicht
  • Dann wird beim Bundesjustizministerium für dieses Musterklageverfahren ein Klageregister eingerichtet
  • Innerhalb von zwei Monaten müssen sich mindestens 50 Verbraucher in das Klageregister eingetragen haben

Was bedeutet ein Musterfeststellungsurteil?

Das Oberlandesgericht prüft die gestellten Rechtsfragen und Tatsachenfragen und entscheidet. Während dieses Verfahren läuft, tritt für die eingetragenen Kläger keine Verjährung ein.

  • Die vom OLG getroffene Entscheidung, wie die gestellte Frage zu beantworten ist, gilt in nachfolgenden Einzelprozessen der Verbraucher, die sich in das Klageregister eingetragen haben.

Schwierigkeiten der Musterfeststellungsklage

  • Auch wer sich in das Klageregister eingetragen hat, bekommt durch das Musterfeststellungsurteil kein Geld. Jeder muss danach seine eigenen Ansprüche weiter verfolgen - entweder der Vertragsgegner zahlt freiwillig, oder es muss doch einzeln Klage erhoben werden.
  • Das Verfahren kommt im Mietrecht oft deshalb nicht in Frage, weil es nicht soviele ganz gleich gelagerte Fälle gibt. Es müssen ja in jedem Fall dieselben Fragen entscheidend sein.
  • Wer sich nicht in das Klageregister eingetragen hat, hat erst einmal nichts davon, muss vor allem selbst darauf achten, dass keine Verjährung eintritt. Auch die vom OLG bereits geprüfte Frage muss dann im Einzelfall vom zuständigen Richter geklärt werden.
Hinweis


Verbraucherschutzvereine und Mietervereine gehören oft zu den "zugelassenen" Klägern. Informieren Sie sich dort, ob eine Musterfeststellungsklage in Betracht kommt, und wie Sie sich beteiligen können.




Redaktion


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