Logo

Aufgabe der Mietwohnung - Höhe der Abfindung für Auszug

Mieter können vor der Entscheidung stehen, ob die Wohnung aufgegeben wird, wenn der Vermieter bereit ist, für die Aufgabe der Wohnung eine Abfindung, eine Entschädigung zu zahlen.

Auszug, Aufgabe der Mietwohnung - Vermieter bietet eine Abfindung an

Es ist durchaus häufiger, vor allen in Großstädten und Ballungsgebieten, dass der Vermieter von sich aus vorschlägt, dass Mieter gegen Zahlung einer Abfindung die Wohnung aufgeben sollen.

Gründe für die Zahlung einer Abfindung für die Aufgabe der Mietwohnung

  • Kündigung der Wohnung durch den Vermieter
    für den Vermieter ist es unsicher ist, ob die Kündigung am Ende Erfolg haben wird bzw. es dauert für den Vermieter viel zu lange, bis er über die Wohnung verfügen kann, z.B. auch bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs.
  • Häufig auch im Zusammenhang mit einer vom Vermieter geplanten umfangreichen Modernisierung.
  • Der Vermieter will die Wohnung verkaufen, erzielt für eine leere Wohnung einen viel höheren Kaufpreis.
    Und / oder wegen eines gleichzeitigen Umbaus, den der Vermieter besser durchführen kann, wenn die Wohnung frei ist, sondern die wirtschaftliche Verwertung der Wohnung ist anschließend sehr viel besser.
  • Seltener: Wenn Sie als Mieterin oder Mieter selbst den Mietvertrag kündigen wollen, mit dem Vermieter über eine Abfindung wegen von Ihnen vorgenommennen Wertverbesserungen an der Wohnung verhandeln wollen.

Abfindung für Aufgabe der Mietwohnung - ist der Betrag, die Summe angemessen?

Es stellt sich auch immer die Frage: Welche Höhe ist angemessen?

Wichtig ist, dass Sie nicht voreilig auf die Höhe einer Abfindung schauen, sondern zunächst Ihre eigene Situation genau prüfen​​​​​​.

Höhe der Abfindung für den Auszug aus der Mietwohnung ist frei verhandelbar

Die Höhe einer Abfindung ist frei verhandelbar - Mieter müssen nicht einfach einer vom Vermieter vorgeschlagenen Summe zustimmen.

Lassen Sie sich zu Ihrer rechtlichen Situation und zu den wirtschaftlichen Möglichkeiten frühzeitig beraten.

Es ist wichtig, dass Sie eine klare Vorstellung haben, bevor Sie eine erste Zahl für eine Abfindung nennen, bzw. auf ein Angebot des Vermieters eingehen.

Hohe Zahlung einer Abfindung vom Vermieter für die Aufgabe der Wohnung

Es kommt natürlich darauf an, wieviel es dem Vermieter "wert" ist, die Wohnung frei zu bekommen.

Es kann sich durchaus um mehrere Tausend, in sehr begehrten Wohnlagen in Städten sogar um mehrere Zehntausend Euro handeln.

Versuchen Sie am Ort der Wohnung Informationen, z.B. bei einem Mieterverein, zu bekommen.

Sie sollten folgendes überlegen:

  • Konnten Sie bisher Ihre Wohnung gut bezahlen, oder war das schon knapp?
  • Wie hoch ist das Risiko, dass Sie die Wohnung unfreiwillig verlieren?
  • Haben Sie Aussicht, dass sich Ihr Einkommen künftig erhöht?
  • Haben Sie eine realistische Chance, eine andere Wohnung zu finden,
    und wie lange wird das dauern?
  • Wie hoch wird die Miete in der neuen Wohnung sein?
  • Wird die künftige Miete höher sein als Ihre bisherige?
    Die Differenz sollte wenigstens für drei Jahre durch die Abfindung gedeckt werden.
  • Welche Kosten für den Umzug werden entstehen, oder für die Anschaffung von Möbeln,
    wenn die bisherigen nicht mehr passen?
  • Haben Sie in die bisherige Wohnungen Einbauten eingebracht, die den Wert der Wohnung gesteigert haben? Dann sollte dafür eine Entschädigung gewährt werden.

Abfindung für Wohnungsaufgabe - Zahlung kann vom Mieter zu versteuern sein

Die Abfindung für den vorzeitigen Auszug aus der Wohnung kann für Mieter steuerfrei sein, wenn sich die Abfindungszahlung eindeutig auf die vorzeitige Aufhebung des Mietvertrags bezieht.

  • Es kommt sehr auf die Formulierung der Vereinbarung an.
    Beinhaltet die Abfindungsvereinbarung z.B. Kosten für den Umzug oder für die Übernahme von Einbauten und Einrichtung, etc., dann können dies vom Mieter zu versteuernde Einkünfte sein.
  • Eine steuerliche Einschätzung der Vereinbarung zur Abfindung kann sich daher empfehlen.



Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: