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Sachen, Eigentum des Mieters beschädigt - Feststellung Schadenshöhe 

Wurden Sachen zerstört oder beschädigt, so kommt es zunächst darauf an, ob der Schaden beseitigt werden kann, z.B. durch Reparatur oder Ersatz der beschädigten Sache. 

Beschädigung von Sachen, Eigentum des Mieters einer Wohnung - Höhe des Schadens 

Als Geschädigter müssen Mieter nachweisen, welche Sache beschädigt oder zerstört wurde, welchen Wert die beschädigte oder zerstörte Sache hat. 

Hinweis


Wenn es sich nicht um einen Sachschaden, sondern um einen Personenschaden handelt:
Sachschaden oder Personenschaden im Mietrecht  

Sachschaden des Mieters, Beschädigung - Beweise sichern

Es ist frühzeitig genau festzustellen, was zerstört oder beschädigt worden ist, und zwar möglichst genau, und dazu sind auch Beweise sichern:

  • Eine beschädigte, zerstörte Sache sollte aus Beweisgründen nicht entsorgt, vernichtet werden, wenn Schadenersatz vom Verursacher des Schadens gezahlt werden soll.
Tipp


​​​​​​​Der Schadensverursacher sollte einen Schaden immer seiner Haftpflichtversicherung melden - eine Regulierung gegenüber dem Geschädigten, direkt über die Versicherung, kann möglich sein.

Sachschaden - Reparatur nicht ausgeführt, kein Ersatz der beschädigten Sache - Geldersatz

Es geht dann am Ende darum, wie viel die zerstörte Sache wert war, wie hoch die Beschädigung in Geld zu bewerten ist, wie viel Schadenersatz der Geschädigte bekommt

Feststellung der Höhe eines Schadens als Mieter einer Mietwohnung 

Eigentum, Sachen des Mieters beschädigt - Beseitigung eines Schadens durch Verursacher

Im Rahmen einer gütlichen Einigung ist es oft sinnvoll, dass man sich mit dem Schadensverursacher Ã¼ber die Höhe eines zu ersetzenden Schadens einigt, und es muss nicht zum Streit und schwierigen Berechnungen kommen.



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