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Untervermietung unmöblierte Zimmer – Kündigungsschutz Untermieter?

Hat ein Mieter – der sog. Hauptmieter – ein oder mehrere unmöblierte Zimmer an einen Untermieter untervermietet, und wohnt der Hauptmieter mit dem Untermieter zusammen in der Wohnung,so gelten für den Kündigung die folgenden Regeln.

Untermietvertrag - Untermieter will Mietvertrag über unmöbliertes Zimmer kündigen

Der Untermieter benötigt für seine Kündigung keinen Kündigungsgrund.

Hinweis


Gegenüber dem eigentlichen Vermieter, also demjenigen, der die Wohnung an den Hauptmieter vermietet hat (Vermieter, Eigentümer), hat der Untermieter keine Vertragsrechte. 

Untervermietung - Hauptmieter kündigt dem Untermieter das unmöblierte Zimmer

Der Hauptmieter benötigt für die Kündigung eines unmöblierten Zimmers keinen Kündigungsgrund. 

Der Hauptmieter muss also kein berechtigtes Interesse wie z.B. Eigenbedarf nachweisen, um dem Untermieter wirksam zu kündigen.

Kündigungsfristen - Untervermietung umnmöblierter Zimmer

Im nachfolgenden Beitrag finden Sie die Einzelheiten zu den geltenden Kündigungsfristen:
Untervermietung unmöblierter Zimmer – Kündigungsfristen
 

Kündigungsschutz bei Kündigung eines Untermietverhältnisses mit unmöblierten Zimmern

Der Untermieter hat das Recht, der Kündigung zu widersprechen und sich unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber der Kündigung auf soziale Härtegründe zu berufen: 
Sozialklausel - Kündigung Mietvertrag, Widerspruch soziale Gründe


Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
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